Offenlage Bebauungsplan "Hinterhofen, 2. Änderung"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

ThemaStadtentwicklung 
Zeitraum18.10.2024 - 22.11.2024 
ZielSchaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung 
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen 
Beteiligungsform  Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

Offenlagebeschluss

Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planbild, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung "Hinterhofen, 2. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften.

Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Hinterhofen" teilweise überplant.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Rietheim. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücknummer 1166 der Gemarkung Rietheim. Die genaue Abgrenzung ist in der abgebildeten Übersicht dargestellt.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Betriebserweiterung von einem ortsansässigen Unternehmen geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB werden von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans

Gemäß § 3 Abs. 2 liegen der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planbild, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung nebst den Anlagen artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Umweltbeitrag in der Zeit vom

18. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024

im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die ausgelegten Planunterlagen können im genannten Zeitraum ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen eingesehen werden:

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:

spl@~@villingen-schwenningen.de

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Termin

18.10.2024 - 22.11.2024

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

spl@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de

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