Beethovenstraße

Informationen Umgestaltung Beethovenstraße

Die Beethovenstraße soll von Grund auf erneuert und neugestaltet werden. Die Homepage soll Sie als Anwohner mit den Planungen vertraut machen und über weitere Schritte informieren. Für Rückfragen und Anmerkungen Ihrerseits stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Den Planungsbeschluss des Gemeinderates finden Sie hier unter Punkt 4.2.

Wir möchten mit der Umgestaltung einen Beitrag zur innerstädtischen Aufwertung leisten. Der Fuß- und Radverkehr soll attraktiver, die Biodiversität erhöht der Wasserhaushaltes verbessert werdeb.

Die Beethovenstraße ist ein Teil der 'RadNETZ-Initiative' des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg. Das RadNetz verbindet in diesem Abschnitt den Stadtbezirk Villingen mit Stadtbezirk Schwenningen. Im Zuge der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Beethovenhauses sowie einer erforderlichen Kanalaufdimensionierung hat die Stadt die Möglichkeit, die Beethovenstraße grundhaft zu erneuern. Dies möchten wir nutzen, um großflächig die alten Parkplätze des Beethovenhauses zu entsiegeln und Platz für große, neue Baumquartiere zu schaffen.

Neben den Baumquartieren sollen die Bushaltestellen im Mühlweg barrierefrei ausgebaut werden. Ein Mini-Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen soll u.a. auch den Schülern der Friedensschule den sicheren Übergang gewähren.

Die Beethovenstraße wird in eine Fahrradstraße umgewidmet, die für Anlieger freigegeben wird. Nützliche Infos zu den Regelungen auf Fahrradstraßen finden Sie unter dem Stichwort Fahrradstraße.

Den Lageplan als Pdf-Datei finden Sie links im Bereich Formulare und Downloads.

Villingen-Schwenningen hat zwischen 2020 und 2025 an European-Energy-Award (EEA) teilgenommen und wurde 2023 mit dem Award ausgezeichnet. Aufgrund der großflächigen Entsiegelung, der Pflanzung neuer Bäume und dem Umwidmen in eine Fahrradstraße, wurde das Projekt in die Wertung des EEA mit aufgenommen. Weitere Informationen zum EEA finden Sie hier.

der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen obliegen zahlreiche Daseinsaufgaben, u. a. die Zuständigkeit für die Abwasserbeseitigung (§ 46 Wassergesetz i. V. m. der städtischen Abwassersatzung). Die Abwasseranlagen bedürfen der regelmäßigen Zustands- und Funktionsüberprüfung sowie Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Eine gut funktionierende Abwasserbeseitigung ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Region oder Gemeinde. Sofern die Abwasserentsorgung in unser täglichem Leben funktioniert interessiert sie uns jedoch nur recht wenig. Wir spülen die Toilette, lassen die Spülmaschine laufen, duschen. Wohin das Abwasser fließt entzieht sich unseren Blicken.

Wie wichtig eine gut funktionierende Abwasseranlage ist merken wir erst, wenn diese nicht mehr funktioniert. Wenn plötzlich aufgrund von Verstopfung das Abwasser nicht mehr abfließt, sich im schlimmsten Fall rückstaut und den Keller überflutet, wird uns die Bedeutung einer reibungslosen Abwasserentsorgung erst bewusst. Gründe für solche Ereignisse können in einer defekten privaten Grundstücksentwässerungsleitung liegen. Auch ohne besondere Vorkommnisse kann die Grundstücksentwässerungsleitung beschädigt sein. Undichte Leitungen führen beispielsweise zu erheblichen Umweltschäden. Durch Risse oder undichte Muffen tritt stetig Abwasser aus; dies kann zu erheblichen Verschmutzungen des Untergrundes und des Grundwassers führen (Exfiltration). Des Weiteren tritt durch undichte Leitungen eben auch unverschmutztes Grundwasser in die städtische Kanalisation ein, was dann zu unnötig höherem Reinigungsaufwand und damit zu steigenden Betriebskosten der Kläranlagen führt (Infiltration). Dies führt wiederum zu steigenden Abwassergebühren.

In Kürze steht die Sanierung der vorhandenen Mischwasserkanäle in der Beethovenstraße an. Hierbei erfolgt der Anschluss Ihrer privaten Grundstücksentwässerungsleitung an die neue öffentliche Abwasseranlage.

Bei den Grundstücksentwässerungsanlagen handelt es sich um private Einrichtungen (§ 2 Abs. 2 Abwassersatzung). Deshalb hat der Grundstückseigentümer die Kosten für erforderliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu tragen (§ 12, 15 Abwassersatzung). Wir empfehlen Ihnen bis zum Beginn der Baumaßnahme Ihre Grundstücksentwässerungsleitung von einem fachkundigen Unternehmen überprüfen zu lassen (TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung) und uns das Ergebnis mitzuteilen.

Im Falle einer sanierungsbedürftigen Grundstücksentwässerungsleitung können Sie diese durch die von der Stadt beauftragten Fachfirma sanieren lassen. Da die städtische Maßnahme in einem öffentlichen Bieterverfahren vergeben wird und bei diesem der kostengünstigste Bieter den Auftrag bekommt, profitieren auch Sie von den günstigeren Preisen. Die für Sie anfallenden Kosten ergeben sich aus der Leitungslänge, der Leitungstiefe sowie den örtlichen Gegebenheiten (Unterquerungen von Fremdleitungen, Erschwernisse wegen beengten Verhältnissen etc.). Alternativ können Sie auch selbst eine Fachfirma zur Sanierung/ Erneuerung Ihrer Leitung beauftragen. Diese Maßnahme muss aber dann vor Baubeginn abgeschlossen sein.

Sofern wir keine Rückmeldung erhalten, können notwendige Bauarbeiten erst mit Freilegung der Grundstücksentwässerungsleitung vor Ort abgestimmt werden, was ggfs. zeitliche Verzögerungen der Baumaßnahme zur Folge hat. Bei Bedarf wird die Stadt erforderliche Baumaßnahmen an Ihrer Grundstücksentwässerungsleitung veranlassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

Wir sind bemüht, die Bauarbeiten zügig durchzuführen und die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Nur gemeinsam kann eine funktionierende Infrastruktur gewährleistet werden. Bitte helfen Sie mit unsere Umwelt zu schützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre aktive Unterstützung.

Der Zweckverband wird die Gelegenheit wahrnehmen, um Breitband zu verlegen.

Wir empfehlen, dass Sie jetzt die Möglichkeit nutzen, um über eine Breitbandverbindung nachzudenken.

Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen Glasfaserausbau Kunde (oder Nicht-Kunde) SVS Information und Beauftragung im Downloadbereich auf der linken Seite.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Heizsystem an ein Wärmenetz der SVS anzuschließen.

Bei einem Wärmenetz wird die Wärme zentral durch effiziente Heizkraftwerke der SVS erzeugt und über Rohrleitungen direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Sie benötigen lediglich eine kompakte Wärme-Übergabestation. Die alte Heizanlage und gegebenenfalls der Heizöltank werden nicht mehr benötigt.

Informationen erhalten Sie in der Anlage Wärmenetz im Downloadbereich auf der linken Seite.

Die Stadt Hamburg hat ein Erklärvideo auf YouTube bereitgestellt (Quelle: Bishop Productions GmbH; steg Hamburg mbH), dass die Regeln in einer Fahrradstraße erläutert. Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.

Im Bereich Download finden Sie die Regelungen zur Fahrradstraße als Pdf-Datei.

Ab dem 19.05.2022 finden Sie hier einen Link zur Seite des Radverkehrskonzeptes. Dort wird die Gestaltung der Fahrradstraßen in Villingen-Schwenningen näher erläutert.

Wir beabsichtigen die Planungen noch Ende 2022 auszuschreiben Anfang 2023 mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Ende 2024 sollen sie abgeschlossen sein. Danach dürfen Sie sich über eine neu gestaltete Beethovenstraße mit Bäumen, Grünflächen, gepflasterten Parkplätzen und Gehwegen freuen.

Wenn Sie Rückfragen haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Die richtigen Ansprechpartner finden Sie links auf dieser Webseite aufgelistet.

Das Anwohnerformular können Sie hier  auswählen.

Bitte beachten Sie, dass Wünsche zu Planungsänderungen nur bis spätestens 06.06.2022 abgegeben werden konnten.

Animation zukünftige Beethovenstraße

Hausanschrift

Grünflächen- und Tiefbauamt

Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen

Postanschrift Grünflächen- und Tiefbauamt

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

Zweckverband

Humboldstraße 11

78166 Donaueschingen

 

Stadtwerke Villingen-Schwenningen

Pforzheimer Straße 1

78048 Villingen-Schwenningen

Öffnungszeiten

Grünflächen- und Tiefbauamt

Montag – Donnerstag         08.30 – 11.30 Uhr und
                                                14.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                    08.30 – 11.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Sekretariat Grünflächen- und Tiefbauamt

07721 / 82-2601

07721 / 82-2647

gut@~@villingen-schwenningen.de

 

Sekretariat Zweckverband

07721 / 913-5580

07721 / 4050-4649

info@~@breitband-sbk.de

 

Sekretariat Stadtwerke Villingen-Schwenningen

07721 / 4050-5

07721 / 4050-4649

info@~@svs-energie.de