Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Haushaltssatzung der Stadt Villingen-Schwenningen für die Jahre 2026 und 2027 genehmigt. Damit bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat beschlossenen Doppelhaushalts. Zudem wurden auch die vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt.
„Die Genehmigung ist eine wichtige Bestätigung für unseren eingeschlagenen Kurs. Sie zeigt, dass der vom Gemeinderat beschlossene Haushalt auf einer tragfähigen und genehmigungsfähigen Grundlage steht. Gleichzeitig wissen wir, dass wir unsere Finanzen weiterhin konsequent im Blick behalten und den Konsolidierungsprozess im Ergebnishaushalt weiterhin streng verfolgen müssen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Roth.
Das Regierungspräsidium macht in seinem Genehmigungserlass deutlich, dass die angespannte Finanzlage der Kommunen weiterhin eine konsequente Haushaltskonsolidierung erfordert. Die Rechtsaufsichtsbehörde bringt in der Genehmigung auch Sorgen für die kommenden Jahre zum Ausdruck. Die Stadt wird den bereits begonnenen Weg der Kostenreduzierung deshalb konsequent fortsetzen und ihre finanziellen Spielräume Schritt für Schritt stärken. Die Stadtverwaltung hat die Weichen für diesen Prozess bereits gestellt. Die bisherigen Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission sind konstruktiv verlaufen und haben gezeigt, dass Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam erfolgreich tragfähige Lösungen finden konnten und auch weiterhin an solchen arbeiten. Damit ist ein wichtiger Grundstein für eine ausgewogene Haushaltskonsolidierung gelegt, die notwendige Zukunftsinvestitionen mit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik in Einklang bringt.
In diesem Zusammenhang fordert die Rechtsaufsichtsbehörde, dass die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 ab einer Gesamthöhe von 60 Millionen Euro sowie für das Jahr 2027 in Höhe von 6,5 Millionen Euro dem Regierungspräsidium mitzuteilen sind. Diese Vorgabe dient dazu, die langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt auch bei größeren Investitionsvorhaben sicherzustellen. Auch über den Fortgang der Haushaltskonsolidierung wird das Regierungspräsidium regelmäßig informiert.
Auch die Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung sowie für den Eigenbetrieb Technischen Dienste wurden durch die Behörde genehmigt.
