Kerzen auf Gräbern wegen erhöhter Brandgefahr vorerst nicht erlaubt

Ein Adventskranz mit vier roten Kerzen.  Eine wird mit einem Streichholz angezündet.
Kerzen auf Gräbern sind vorerst aufgrund der erhöhten Brandgefahr verboten.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr ist das Aufstellen und Anzünden von Kerzen auf den Gräbern auf den Friedhöfen in Villingen-Schwenningen bis auf Weiteres nicht zulässig.

Die Maßnahme dient dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Friedhofsanlagen. Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung und dankt für das Verständnis.

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