Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen akuten Waldbrandgefahr ist die Nutzung der vorhandenen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern der Stadt Villingen-Schwenningen und der Gemeinde Unterkirnach ab Freitag, 31. Juli, untersagt. Das Verbot gilt auch für mitgebrachte Grills.
Die Maßnahme ist Folge einer Abstimmung der Unteren Forstbehörde der Stadt Villingen-Schwenningen mit der Unteren Forstbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreises, wonach das Grillen in allen Wäldern des Kreisgebiets ab 31. Juli untersagt ist. Sie wird regelmäßig überprüft und gilt zunächst bis einschließlich 30. September. Sollte sich die Waldbrandgefahr vorher deutlich entspannen, kann die Sperrung vorzeitig aufgehoben werden. Bei weiterhin hoher Gefahr ist eine Verlängerung möglich.
Die Untere Forstbehörde weist außerdem darauf hin, dass offene Feuer im Wald und die Nutzung mitgebrachter Grills in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich nicht zulässig sind. Außerdem gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober ohnehin ein Rauchverbot im Wald. Das Grill- und Rauchverbot wird in den kommenden Tagen verstärkt überwacht.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Stadtverwaltung bittet dringend darum, die Sperrung und die geltenden Schutzvorschriften zu beachten.
