Barrierefreie Rampe an der Südstadtschule fertiggestellt

Sechs Personen stehen vor einem Schulgebäude auf einer Treppe und lächeln in die Kamera; eine Person hält eine Urkunde/Plakat, im Hintergrund sind Fenster mit Kinderzeichnungen zu sehen.
Gemeinsam für mehr Barrierefreiheit an der Südstadtschule: Annika Dannecker (von links, JuBIS), Andrea Zeumer (GHO), Michael Reiser (GHO), Arif Demir (GHO), Oberbürgermeister Jürgen Roth und Rektor Elmar Dressel.

An der Südstadtschule wurde eine außenliegende Rampe zur Schulmensa und zur Küche des Ganztagsbereichs fertiggestellt. Die neue Rampe beseitigt die bisherige Zugangsbarriere und ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit körperlichen Einschränkungen einen selbstständigen und barrierefreien Zugang. Auch Besucherinnen und Besucher mit Mobilitätseinschränkungen können die Bereiche künftig sicher erreichen.

Für die Maßnahme hat die Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen des Investitionsprogramms „Ganztagsausbau“ eine Förderung in Höhe von 74.480 Euro erhalten. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 200.000 Euro, der Eigenanteil der Stadt liegt bei etwa 125.500 Euro.

Mit der neuen Rampe verbessert die Stadt die Barrierefreiheit an der Südstadtschule nachhaltig. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch einen Zugang zur Mensa, was die Teilhabe am gemeinsamen Mittagessen und am Ganztagsbetrieb stärkt. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat im Rahmen des Investitionsprogramms „Ganztagsausbau“ insgesamt drei Förderprojekte bewilligt bekommen. Mit der nun abgeschlossenen Maßnahme an der Südstadtschule wurde das erste dieser drei Projekte erfolgreich umgesetzt. 

Das Investitionsprogramm wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Land Baden-Württemberg unterstützt. Hintergrund ist der ab 1. August stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Erweiterungen, Umbauten, Sanierungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg. An der Umsetzung der Maßnahme waren die Gartengestaltung Späth GmbH, die Hirt Schlosserei & Metallbau GmbH sowie k3 Landschaftsarchitektur beteiligt.

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