Am 4. Oktober sind in Villingen-Schwenningen 64.212 Personen wahlberechtigt. Zur Wahl des Oberbürgermeisters sind zwei Bewerber zugelassen: Jürgen Roth und Nicolò Regina.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 4. Oktober, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sollte im ersten Wahlgang auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen, findet am 18. Oktober 2026 eine Stichwahl statt.
Für die Oberbürgermeisterwahl und eine etwaige Stichwahl gibt es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Öffentliche Bewerbervorstellung
Die öffentliche Bewerbervorstellung der Stadt Villingen-Schwenningen findet am Donnerstag, 24. September, um 19 Uhr in der Sporthalle der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Sturmbühlstraße 250, 78054 Villingen-Schwenningen, statt. Einlass ist ab 18 Uhr.
Die Veranstaltung wird auf der städtischen Homepage per Livestream übertragen. Den Link dazu gibt es am Tag der Veranstaltung direkt auf der Startseite.
Um 19 Uhr eröffnet der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Detlev Bührer, die Veranstaltung und begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Anschließend stellen sich die beiden zugelassenen Bewerber Jürgen Roth und Nicolò Regina jeweils zehn Minuten vor. Im Anschluss an die Vorstellungsrunde werden Fragen aus dem Publikum beantwortet. Dafür werden Fragekarten ausgegeben, die von den Besucherinnen und Besuchern ausgefüllt werden können. Aus einer Losbox werden für jeden Bewerber zehn Fragen gezogen und den Bewerbern abwechselnd gestellt. Für die Beantwortung jeder Frage steht jeweils eine Minute zur Verfügung.
Die Einhaltung der Redezeit wird mit einer digitalen Uhr überwacht. Nach der Fragerunde haben Jürgen Roth und Nicolò Regina jeweils zwei Minuten Zeit für ein Abschlusswort an die Besucherinnen und Besucher. Die Bewerbervorstellung endet offiziell um 20.30 Uhr. Anschließend besteht noch die Möglichkeit zur persönlichen Ansprache der Kandidaten.
Wahl im Wahllokal
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme am Wahltag in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal abgeben. Die Wahllokale sind am Sonntag, 4. Oktober, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an das Wahlbüro wenden.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann oder will, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online beantragt werden. Die Online-Beantragung zur Briefwahl ist über die städtische Homepage sowie über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Diese werden dann zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro im Rathaus Villingen im Erdgeschoss, im Wahlbüro im Rathaus Schwenningen im Erdgeschoss sowie in den Ortsverwaltungen beantragt und abgeholt werden. Die Ortsverwaltungen in Mühlhausen und Herzogenweiler sind hiervon ausgenommen. Das Wahlbüro im Rathaus Schwenningen ist nicht barrierefrei. Das Wahlbüro in Villingen ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro in Schwenningen ist montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wichtige Fristen
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 2. Oktober, um 15 Uhr. Aufgrund der Postlaufzeit werden ab Dienstag, 29. September, 12 Uhr, keine Briefwahlunterlagen mehr per Post an die Wahlberechtigten verschickt. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen an den genannten Stellen ist weiterhin möglich.
Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, einen Kombiwahlschein aus Wahlschein und Wahlbriefumschlag, einen Stimmzettelumschlag sowie eine Anleitung zur Briefwahl. Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift zugestellt werden, sollte die gewünschte Anschrift sauber und gut lesbar in Druckbuchstaben angegeben werden.
Zu allen Informationen rund um die Briefwahl
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen wurden inzwischen an die Wahlberechtigten versandt. Für die Oberbürgermeisterwahl und eine etwaige Stichwahl wird eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung verwendet. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.
Wahlbüro und Kontakt
Das Wahlbüro steht für Fragen und Auskünfte rund um die Oberbürgermeisterwahl zur Verfügung.
Wahlbüro
Rathaus Villingen, Zimmer 1.7
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721/82-1990, -1991 oder -1992
E-Mail: wahlen@~@villingen-schwenningen.de
Weitere Informationen
Viele weitere Informationen rund um die Oberbürgermeisterwahl gibt es außerdem auf der städtischen Website unter Wahlen und Abstimmungen.
