Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

55. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt Villingen, Marbach, Rietheim

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen

mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

 

55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

 - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung –

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2021 den Aufstellungsbeschluss der 55. Änderung des FNP 2009 nach § 2 (1) BauGB gefasst. In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 20.04.2023 erfolgte für die 55. Änderung des FNP 2009 die Beschlussfassung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist), des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009.

Mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 sollen in den Stadtbezirken VS-Villingen, VS-Rietheim und VS-Marbach lokale Änderungen vorgenommen werden:

Änderungspunkte 55.01 - 55.03

55.01 Gemeinde VS-Villingen

55.02 Stadtbezirk VS-Rietheim

55.03 Stadtbezirk VS-Marbach

Lokalität Ehemalige Deponie "Obere Wiesen" Gewanne "Im Läger", "Kreuzwasen", "Auf der Höchten", Neuplanung Solar

 

Die Plangebiete befinden sich in den Stadtbezirken Villingen, Rietheim und Marbach, östlich und westlich der Kreisstraße K 5714.

Mit dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange soll insbesondere die grundsätzliche Machbarkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (ggf. als Agri-PV-Anlage) auf den in Betracht gezogenen Flächen geprüft werden. Ausführungen in den Stellungnahmen, ob trotz der berührten Belange (z. B. Lage in Schutzgebieten) eine Freiflächenanlage am vorgesehenen Standort möglich ist, sind wünschenswert.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt der Entwurf zur der 55. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom

 

22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023

Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

 

Villingen-Schwenningen, den 28.04.2023

 

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

 

Planzeichnung

Begründung

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt Niedereschach / Fischbach

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen

mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

 

58. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

 - Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung –

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der 58. Änderung des FNP 2009 nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist), des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009, gefasst.

 

Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll in der Gemeinde Niedereschach, Ortsteil Fischbach ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden:

Änderungspunkt 58.01

58.01 Gemeinde Niedereschach, Gewann "Mörzenbrunnen", Neuplanung Solar                   

Die Planfläche befindet sich östlich der Landstraße L181 auf der Gemarkung Niedereschach-Fischbach. Der Siedlungskern des Ortsteils befindet sich im Norden des Geltungsbereichs, die Entfernung beträgt ca. 250 m.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt der Entwurf der 58. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom

 

22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023

Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen, können gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Villingen-Schwenningen, den 28.04.2023

 

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

 

Planzeichnung

Begründung

Hausanschrift

Stadtplanungsamt

Abteilung Planung

 

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60

78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten

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Montag14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch

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