Teilnahmebedingungen

für das Start-up-Programm Villingen-Schwenningen

Projektträger/-in: WIR Villingen-Schwenningen GmbH, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen

1. Teilnahmeberechtigung
Das Start-up-Programm Villingen-Schwenningen richtet sich an Gründer/-innen, Jungunternehmer/-innen sowie bereits tätige Unternehmer/-innen mit innovativen Geschäftsideen, die zur Belebung der Innenstadt von Villingen-Schwenningen beitragen.
Die wirtschaftliche oder unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des eingereichten Konzepts darf vor der offiziellen Ausschreibung des Wettbewerbs nicht begonnen worden sein.

Ein Rechtsanspruch auf Prämierung der eingereichten Geschäftsideen durch die Projektträger/-innen oder die von diesen eingesetzte Fachjury (sowie auf Zuweisung der ausgelobten Leistungen) besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Kriterien für eine Prämierung
Eingereichte Konzepte können prämiert werden, wenn:

  • das Konzept nachweislich zur Belebung der Innenstadt von Villingen-Schwenningen beiträgt und hierfür innerstädtische Geschäftsflächen neu und mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit genutzt werden;
  • sich die Preisträger/-innen verpflichten, die ausgelobten Leistungen ausschließlich für die Umsetzung innerhalb von Villingen-Schwenningen zu verwenden.

3. Nichtübertragbarkeit von Leistungen
Die ausgelobten Prämien und Leistungen sind personengebunden und können ausschließlich von den Preisträger/-innen selbst in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung auf Dritte oder eine Nutzung an anderen Standorten ist ausgeschlossen.

4. Keine Barauszahlung
Die Auszahlung der ausgelobten Prämien oder Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

5. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung
Mit der Teilnahme erklärt sich der Preisträger/die Preisträgerin einverstanden, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Programms Name und Foto in regionalen Medien, Presseaussendungen sowie Social-Media-Kanälen verwendet werden dürfen.
Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen erfolgt nur im Rahmen der genannten Zwecke oder soweit dies zur Bearbeitung der Aufnahmen erforderlich ist.

6. Vertraulichkeit
Die im Rahmen des Programms eingereichten Geschäftsideen und Konzepte werden vertraulich behandelt. Die Projektträger/-innen sowie die Mitglieder der Jury verpflichten sich, alle eingereichten Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Bewertung im Rahmen des Wettbewerbs zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung erfolgt nicht, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmenden vorliegt.

7. Fristen und Termine
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 30. September 2025 eingereicht werden.
Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang bei der angegebenen Stelle. Änderungen oder Verlängerungen der Fristen behalten sich die Projektträger/-innen vor und werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.