Teilnahmebedingungen für das Start-up-Programm Villingen-Schwenningen

Projektträgerin:
WIR Villingen-Schwenningen GmbH
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Stand: August 2026

1. Ziel des Start-up-Programms VS

Villingen-Schwenningen sucht Menschen mit Ideen.

Mit dem Start-up-Programm VS unterstützt die WIR Villingen-Schwenningen GmbH innovative Gründungsideen und Unternehmensnachfolgen, die neue Impulse für Villingen-Schwenningen setzen und zur nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftsstandorts beitragen.
Gefördert werden Vorhaben, die einen Mehrwert für Villingen-Schwenningen schaffen – beispielsweise durch innovative Produkte oder Dienstleistungen, die Belebung der Innenstädte, die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, nachhaltige Geschäftsmodelle, regionale Wertschöpfung oder die zukunftsorientierte Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.
Das Programm richtet sich ausdrücklich sowohl an klassische Gründungen und innovative Start-ups als auch an Menschen, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und mit neuen Ideen weiterentwickeln möchten.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:

  • Gründerinnen und Gründer,
  • Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger,
  • Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sowie
  • Personen oder Teams mit einer tragfähigen Geschäftsidee, die diese in Villingen-Schwenningen umsetzen möchten.

Das eingereichte Vorhaben muss in Villingen-Schwenningen umgesetzt werden.
Bei einer Unternehmensübernahme muss aus der Bewerbung hervorgehen, wie der bestehende Betrieb fortgeführt und durch neue Konzepte, Angebote, Produkte, Dienstleistungen oder andere unternehmerische Impulse weiterentwickelt werden soll.
Eine bereits bestehende unternehmerische Tätigkeit schließt eine Teilnahme nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, dass sich die Bewerbung auf ein neues Gründungs-, Ansiedlungs-, Übernahme- oder Weiterentwicklungsvorhaben in Villingen-Schwenningen bezieht.

Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf Auswahl, Förderung oder Gewährung bestimmter Leistungen.

3. Programmlinien

Das Start-up-Programm VS umfasst zwei Programmlinien:

Programmlinie Innenstadt
Diese Programmlinie richtet sich an Gründungen und Unternehmensübernahmen in den Innenstädten von Villingen und Schwenningen.
Gefördert werden insbesondere Geschäftsideen und Konzepte, die zur Belebung, Attraktivität und Weiterentwicklung der beiden Innenstädte beitragen und geeignete innerstädtische Geschäftsflächen nachhaltig nutzen.

Programmlinie Gesamtstadt
Diese Programmlinie richtet sich an innovative Gründungsvorhaben und Unternehmensübernahmen an anderen Standorten im Stadtgebiet von Villingen-Schwenningen.
Hierzu zählen insbesondere geeignete Vorhaben in Industrie- und Gewerbegebieten sowie an sonstigen Unternehmensstandorten, sofern sie einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Villingen-Schwenningens leisten.

Die Zuordnung zu einer Programmlinie erfolgt insbesondere anhand des geplanten Standorts und des eingereichten Vorhabens.

4. Anforderungen an das Vorhaben

Grundsätzlich förderfähig sind Vorhaben, die ein tragfähiges und nachvollziehbares Geschäftsmodell erkennen lassen und einen nachhaltigen Mehrwert für Villingen-Schwenningen erwarten lassen.

Besonders willkommen sind Vorhaben, die beispielsweise

  • neue Angebote, Produkte, Dienstleistungen oder Erlebnisse schaffen,
  • die Innenstädte von Villingen oder Schwenningen beleben,
  • bestehende Unternehmen zukunftsorientiert weiterentwickeln,
  • die regionale Wirtschaft und Wertschöpfung stärken,
  • neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen oder bestehende sichern,
  • nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen,
  • digitale oder technologische Innovationen voranbringen oder
  • neue Zielgruppen und Märkte erschließen.

Reine Online-Geschäftsmodelle ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder standortbezogenen Bezug zu Villingen-Schwenningen sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Programms.

5. Bewertungskriterien

Die eingereichten Vorhaben werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet.

Dabei können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Innovationsgrad und Originalität der Geschäftsidee,
  • Tragfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells,
  • Umsetzbarkeit des Vorhabens,
  • Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Villingen-Schwenningen,
  • regionale Wertschöpfung und Standortbindung,
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
  • Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells,
  • Entwicklungsperspektiven des Unternehmens,
  • bei Innenstadtvorhaben der Beitrag zur Belebung und Attraktivität der jeweiligen Innenstadt,
  • bei Unternehmensübernahmen die geplante Weiterentwicklung des bestehenden Betriebs sowie
  • Qualität und Überzeugungskraft der Bewerbung und des persönlichen Pitches.

Die genannten Kriterien dienen der Gesamtbewertung. Die Erfüllung einzelner Kriterien begründet keinen Anspruch auf Auswahl oder Förderung.

6. Bewerbung und Bewerbungsfrist

Die Bewerbung erfolgt über das hierfür vorgesehene Bewerbungsformular des Start-up-Programms VS.

Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 15. November 2026 eingereicht werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich.
Verspätet oder unvollständig eingereichte Bewerbungen können vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Sofern für die abschließende Beurteilung weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, kann die WIR Villingen-Schwenningen GmbH diese bei den Bewerberinnen und Bewerbern nachfordern.

7. Vorauswahl und Pitch im Januar 2027

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen geprüft und anhand der Kriterien des Start-up-Programms VS bewertet.
Die aussichtsreichsten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem persönlichen Pitch vor der Fachjury im Januar 2027 eingeladen.
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten rechtzeitig eine Einladung mit dem konkreten Termin und weiteren Informationen zum Ablauf.

Im Rahmen des Pitches erhalten sie die Möglichkeit, insbesondere

  • ihre Geschäftsidee,
  • ihr Geschäftsmodell,
  • den geplanten Standort,
  • den Mehrwert für Villingen-Schwenningen sowie
  • die geplante Umsetzung

persönlich vorzustellen.
Im Anschluss an die Präsentation kann die Fachjury Fragen zum Vorhaben und zur geplanten Umsetzung stellen.

8. Auswahl der geförderten Vorhaben

Die Fachjury entscheidet auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen und des persönlichen Pitches über die Auswahl der Vorhaben.
Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbewertung nach den festgelegten Programmkriterien.
Die Anzahl der ausgewählten Vorhaben kann insbesondere von der Qualität der eingegangenen Bewerbungen, den verfügbaren Fördermitteln und den zur Verfügung stehenden Leistungen der Programm- und Netzwerkpartner abhängen.
Ein Rechtsanspruch auf Auswahl, Förderung, Prämierung oder Gewährung bestimmter Leistungen besteht nicht.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahlentscheidung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Förderungen und Leistungen

Die im Rahmen des Start-up-Programms VS ausgewählten Vorhaben können – abhängig von der jeweiligen Programmlinie und dem individuellen Vorhaben – unterschiedliche Unterstützungsleistungen erhalten.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • finanzielle Zuschüsse, insbesondere Mietkostenzuschüsse im Rahmen der hierfür geltenden Programmbedingungen,
  • Beratung und persönliche Begleitung,
  • Coaching und Mentoring,
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Businessplans,
  • Zugang zu einem regionalen Unternehmens- und Expertennetzwerk,
  • Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • Leistungen der beteiligten Netzwerk- und Kooperationspartner.

Art, Umfang, Dauer und Voraussetzungen der jeweiligen Unterstützung können je nach Vorhaben und Programmlinie unterschiedlich ausgestaltet sein.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderleistung oder einen bestimmten Umfang der Förderung besteht nicht.

10. Zweckbindung und Verwendung der Leistungen

Die gewährten Förderungen und Leistungen dürfen ausschließlich für das ausgewählte Vorhaben und dessen Umsetzung in Villingen-Schwenningen verwendet werden.
Finanzielle Zuschüsse dürfen nur für die jeweils vorgesehenen und vereinbarten Zwecke eingesetzt werden.
Die WIR Villingen-Schwenningen GmbH kann geeignete Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung gewährter finanzieller Leistungen verlangen.
Ändert sich das geförderte Vorhaben wesentlich oder wird es nicht wie vorgesehen umgesetzt, ist die WIR Villingen-Schwenningen GmbH unverzüglich zu informieren.

11. Nichtübertragbarkeit

Die im Rahmen des Start-up-Programms VS gewährten Förderungen und Leistungen sind grundsätzlich an das ausgewählte Vorhaben und die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebunden.
Eine Übertragung auf Dritte oder eine Verwendung für ein anderes Vorhaben oder einen Standort außerhalb Villingen-Schwenningens ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der WIR Villingen-Schwenningen GmbH ausgeschlossen.

12. Keine Barauszahlung von Sach- und Partnerleistungen

Sachleistungen, Beratungs-, Coaching-, Marketing- und sonstige Dienstleistungen sowie Leistungen der Netzwerk- und Kooperationspartner können nicht in bar ausgezahlt oder gegen einen Geldbetrag eingetauscht werden.
Für ausdrücklich gewährte finanzielle Zuschüsse gelten die jeweils festgelegten Auszahlungs- und Förderbedingungen.

13. Mitwirkungspflichten

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, alle für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Wesentliche Änderungen des Vorhabens sind der WIR Villingen-Schwenningen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen hinsichtlich

  • des geplanten Standorts,
  • des Geschäftsmodells,
  • der beteiligten Personen,
  • einer geplanten Unternehmensübernahme oder
  • der tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens.

Werden im Bewerbungsverfahren vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Änderungen verschwiegen, kann die WIR Villingen-Schwenningen GmbH die weitere Teilnahme am Programm ausschließen und noch nicht erbrachte Leistungen widerrufen.
Bei bereits ausgezahlten finanziellen Förderungen können ergänzende Vereinbarungen Regelungen über eine mögliche Rückforderung enthalten.

14. Öffentlichkeitsarbeit

Das Start-up-Programm VS lebt auch davon, erfolgreiche Gründungen, Unternehmensübernahmen und innovative Geschäftsideen sichtbar zu machen.

Die WIR Villingen-Schwenningen GmbH beabsichtigt daher, im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über das Programm sowie die ausgewählten Vorhaben und Unternehmen zu berichten.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten sowie die Verwendung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen werden nicht im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht.

15. Vertraulichkeit

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eingereichten Geschäftsideen, Konzepte, Businesspläne und sonstigen Unterlagen werden vertraulich behandelt.

Zugang erhalten grundsätzlich nur diejenigen Personen, die unmittelbar mit der Organisation, Prüfung oder Bewertung des Start-up-Programms VS befasst sind. Hierzu können insbesondere Beschäftigte der WIR Villingen-Schwenningen GmbH, Mitglieder der Fachjury sowie erforderliche Fach- und Netzwerkpartner gehören.
Die Unterlagen dürfen ausschließlich im für die Durchführung und Bewertung des Programms erforderlichen Umfang verwendet werden.

Eine Veröffentlichung vertraulicher Inhalte oder Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht, sofern hierfür keine Einwilligung der Bewerberinnen und Bewerber oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen Daten werden insbesondere zur

  • Durchführung des Bewerbungsverfahrens,
  • Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen,
  • Durchführung des Auswahl- und Pitchverfahrens,
  • Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie
  • Durchführung und Begleitung des Start-up-Programms VS bei erfolgreicher Auswahl

verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, werden in gesonderten Datenschutzhinweisen zum Bewerbungsverfahren bereitgestellt.

17. Ausschluss vom Verfahren

Die WIR Villingen-Schwenningen GmbH kann Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausschließen, wenn insbesondere

  • die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden,
  • die Bewerbung nicht fristgerecht eingereicht wurde,
  • erforderliche Unterlagen oder Angaben trotz Aufforderung nicht vorgelegt werden,
  • wesentliche Angaben falsch oder irreführend sind,
  • das eingereichte Vorhaben gegen geltendes Recht verstößt oder
  • begründete Zweifel an der tatsächlichen Umsetzbarkeit des Vorhabens bestehen.

18. Änderungen des Programms

Die WIR Villingen-Schwenningen GmbH behält sich vor, den Ablauf des Start-up-Programms VS, einzelne Termine oder einzelne Leistungen aus sachlichem oder wichtigem Grund anzupassen.
Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen aufgrund organisatorischer Rahmenbedingungen, der Verfügbarkeit von Fördermitteln oder Leistungen von Netzwerk- und Kooperationspartnern erforderlich werden.
Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt bzw. öffentlich bekannt gegeben.
Bereits verbindlich geschlossene individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

19. Kein Rechtsanspruch

Die Teilnahme am Start-up-Programm VS und die Einreichung einer Bewerbung begründen keinen Rechtsanspruch auf

  • Einladung zum Pitch,
  • Auswahl durch die Fachjury,
  • Förderung,
  • finanzielle Zuschüsse,
  • Sach- oder Dienstleistungen oder
  • sonstige Unterstützungsleistungen.

Auch aus einer Auswahl für das Programm ergibt sich nur ein Anspruch auf diejenigen Leistungen, die anschließend ausdrücklich und verbindlich zugesagt oder vereinbart wurden.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 

WIR Villingen-Schwenningen GmbH
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen