Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
Formulare
Vermessungsamt
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Vermessungsamt, Liegenschaftsvermessung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
07720/82-2877
vermessungsamt@villingen-schwenningen.deDas Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient
- als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
- es weist die Flurstücksgrenzen nach und
- ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.
Sie können dazu
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
- Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.
Voraussetzungen
Jede Person ist berechtigt,
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
- Personen mit berechtigtem Interesse
Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
Ablauf
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
- bei der zuständigen Stelle der Stadt Villingen-Schwenningen vor Ort stellen,
- schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail)
Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Unterlagen
- Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
- Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin
- Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
Fristen
keine
Kosten
Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.
Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:
Liegenschaftskarte:
im Dateiformat PDF oder als Ausdruck
- bis einschließlich DIN A3: EUR 20,00
- größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: EUR 40,00
im Dateiformat NAS, DXF und DWG
- Nach den Vorgaben der EU und dem Open Data Gesetz sind Geodaten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie können die Daten gemarkungsweise mit einer Aktualität von 3 Monaten kostenlos über die Internetseite erhalten.
- Nach Anmeldung im LGL-Shop können Sie dort kostenlos auch räumlich begrenzt Daten im Format DXF, DWG und NAS mit einer wöchentlichen Aktualität beziehen.
- Die Stadt Villingen-Schwenningen kann Ihnen die Daten weiterhin liefern. Allerdings wird hierfür eine Aufwandsvergütung von 70,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
- Wenn Sie die Übermittlung der Daten von der Stadt Villingen-Schwenningen zu den genannten Bedingungen beantragen möchten, können Sie das über das Antragsformular tun.
Liegenschaftsbeschreibung
- je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): EUR 10,00
- je Bestandsnachweis: EUR 20,00
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.
Zuständigkeit
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) stellt Auszüge aus dem Liegenschaftskataster landesweit für alle Liegenschaften (Gebäude, Grundstück, Flurstück) in Baden-Württemberg bereit.
Die unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und 12 Städte, denen die Vermessungsaufgabe nach dem Vermessungsgesetz übertragen wurde, sind für Auszüge aus dem Liegenschaftskatasters innerhalb ihres Kreis- beziehungsweise Gemeindegebietes zuständig.
- Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet:
das Landratsamt - Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis oder in einer der 12 Städte (Aalen, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Tübingen) befindet:
die Stadtverwaltung
Sonstiges
- Beispiel Bestandsnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
- Beispiel Flurstücksnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
- Beispiel Grundstücksnachweis (pdf)
- Beispiel Liegenschaftskarte (pdf)
- Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung (pdf)
- § 2 Geobasisinformationen
- § 4 Liegenschaftskataster
- § 14 Erheben und Übermitteln von Informationen