Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung

Obere Straße 4
78050 Villingen-Schwenningen

Stadt Villingen-Schwenningen

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Unterlagen

keine

Fristen

keine

Kosten

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Sonstiges

keine