
E-Rechnung bei der Stadt VS einreichen
Amt für Finanzen und Controlling
Obere Straße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Amtsleiter, Kaufmännischer Betriebsleiter Eigenbetrieb Stadtentwässerung
07721 / 82-1397
finanzen@villingen-schwenningen.deInformationen zur Rechnungsstellung an die Stadt Villingen-Schwenningen ab 01.01.2025
Voraussetzungen
Eine E-Mail darf nur eine Rechnung oder eine Gutschrift enthalten.
Senden Sie Rechnungen und Gutschriften jeweils nur einmal per E-Mail an e-rechnung@villingen-schwenningen.de
Anhänge wie Lieferscheine, Rapporte, etc. müssen im PDF-Format ohne spezielle Dokumenteneinschränkungen (z.B. Eingabe eines Kennworts) in der gleichen E-Mail der Rechnung beigefügt sein.
Die hochgeladene Rechnungsdatei muss grundsätzlich dem Datenaustauschstandard XRechnung oder ZUGFeRD in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Darüber hinaus sind die Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) sowie die Nutzungsbestimmungen für Rechnungssteller des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg zu beachten.
Bitte beachten Sie zudem unsere Leitweg-ID: 08326074-A1482-41
Ablauf
Senden Sie Rechnungen und Gutschriften jeweils nur einmal per E-Mail an e-rechnung@villingen-schwenningen.de
Rechnungsanschrift:
Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen, F-Stk, E-Rechnung
"Fachamt"*
Obere Str. 4
78050 Villingen-Schwenningen
* das Fachamt ist zwingend erforderlich, damit Ihre Rechnung an das betreffende Fachamt weitergeleitet werden kann.
Unterlagen
Rechnungsbegründende Unterlagen können Sie als Anlage in die Rechnung einbetten. Eine E-Mail darf nur eine Rechnungen enthalten.
Fristen
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Fristen.
Kosten
keine
Sonstiges
Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können durch dieses Dienstleistungsunternehmen Kosten anfallen.