Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.
Voraussetzungen
Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.
Ablauf
Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.
Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte
Fristen
Keine
Kosten
keine
Zuständigkeit
das Studierendensekretariat oder Studienbüro
Sonstiges
Keine
Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule