Artenschutz

Der Artenschutz ist ein zentraler Bestandteil des Natur- und Umweltschutzes in Villingen-Schwenningen. Er umfasst den Schutz von wild lebenden Pflanzen und Tieren, ihren Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.

Allgemeiner und besonderer Artenschutz

Das deutsche Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unterscheidet zwischen:

  • Allgemeinem Artenschutz (§ 39 BNatSchG): Gilt für alle wild lebenden Arten. Verboten sind z. B. mutwilliges Beunruhigen oder Töten wild lebender Tiere und Pflanzen sowie Zerstören von Lebensstätten ohne vernünftigen Grund.
  • Besonderem Artenschutz (§§ 44 ff. BNatSchG): Gilt für besonders und streng geschützte Arten (inkl. europäische Vogelarten). Hier greifen strengere Regelungen wie Tötungs-, Störungs- oder Besitzverbote.

Artenschutz in der Bauleitplanung

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind artenschutzrechtliche Vorgaben verbindlich zu beachten. Eine Missachtung kann zu Verzögerungen, Mehrkosten oder sogar zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen.

Besonders relevant sind sogenannte Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 BNatSchG, z. B. das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten oder die Störung geschützter Arten.

Erfassung planungsrechtlich relevanter Arten

Für Bauvorhaben ist eine fundierte Artenerfassung erforderlich. Diese erfolgt durch Auswertung vorhandener Daten (z. B. LUBW, AGF-BW, ornithologische Datenbanken) und Fachgutachten durch qualifizierte Büros vor Ort.

Häufig in Villingen-Schwenningen zu berücksichtigende Arten:

  • Feldlerche
  • Rotmilan
  • Zauneidechse
  • Haselmaus
  • Fledermäuse
  • Seltene Pflanzenarten

Invasive Arten (Neobiota)

Neobiota sind Tier- oder Pflanzenarten, die nach 1492 durch menschliches Zutun zu uns gelangt sind. Invasive Arten bedrohen heimische Arten, verdrängen sie oder übertragen Krankheiten.

Gesichtete invasive Arten in VS:

  • Waschbär (Procyon lotor)
  • Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)

Beratung und Information

Für Fragen zu konkreten Vorhaben oder zur artenschutzrechtlichen Prüfung steht Ihnen die Stadtverwaltung sowie die zuständige Fachbehörde zur Verfügung.

Artenschutz im Alltag – Was jeder tun kann

Auch Privatpersonen können zur Artenvielfalt beitragen:
- Nistkästen aufhängen und Nahrungsquellen bereitstellen
- Insektenfreundliche Pflanzen im Garten setzen
- Müll vermeiden
- „Vogelfreundlich Bauen“ mit Glas und Licht

Weitere Tipps:
Artenschutz am Haus 
Vogelfreundliches Bauen 
Gartenfibel Stadt Bad Saulgau

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Abteilung Planung

 

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