Senioren-Wegweiser
Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis
PDF-DownloadTräger / Einrichtung / Organisation
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Kontakt
Sprechzeiten Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr Donnerstag: 14 bis 17.30 Uhr Termine nach Absprache. Auf Anfrage beraten wir auch außerhalb der Sprechzeiten. Um Auskunft über all die angesprochenen Inhalte zu erhalten, können verschiedene Arten der Beratung angeboten werden: - Beratung im Büro des Landratsamtes - Telefonische Beratung - Besuch in der eigenen Häuslichkeit - Beratung innerhalb einer Sprechstunde Wir bieten die Möglichkeit, bequem und kontaktlos einen Beratungstermin über „Online-Termin Pflegestützpunkt“ zu buchen.
Anschrift
Am Hoptbühl 2
78048 VS-Villingen
Veranstaltungsort
Villingen, Schwenningen, Herzogenweiler, Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim, Weilersbach
Zeitlicher Umfang
Täglich
Anmeldung
Termine nach Absprache. Auf Anfrage beraten wir auch außerhalb der Sprechzeiten.
Kosten
Die Pflegestützpunkte Schwarzwald-Baar-Kreis sind kostenlose und neutrale Beratungsstellen des Landratsamtes rund um die Pflege und Versorgung.
Barrierefreiheit:
Barrierefrei für Rollstuhlfahrer, Barrierefreie ToilettenSprachen:
Deutsch
Wer wir sind
Die Pflegestützpunkte Schwarzwald-Baar-Kreis sind kostenlose und neutrale Beratungsstellen des Landratsamtes rund um die Pflege und Versorgung. Hier erhalten Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte Beratung zu pflegerischen Hilfen im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten.
Unser Angebot für Sie
Ratsuchende können sich bei folgenden Fragen gerne an die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte wenden. Zum Beispiel: Wie beantrage ich einen Pflegegrad und was sind die Voraussetzungen hierfür? Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt meines Angehörigen weiter? Welche Hilfsangebote gibt es in meinem Wohnort? Welche Möglichkeiten gibt es, damit ich solange wie möglich zu Hause leben kann? Was bedeutet Kurzzeitpflege? Unter welchen Umständen können Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden? Müssen meine Kinder finanziell für meine Pflege aufkommen? Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht? Diese Fragen sind ein Auszug aus der Beratungstätigkeit der Pflegestützpunkte. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen zu Pflege und Versorgung an die Ansprechpartner wenden.