Einfach wählen gehen! – Infos in Leichter Sprache

Für die Landtagswahl gibt es unter folgendem Link Informationen in Leichter Sprache. Er führt auf die Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung (lpb).

Hier klicken: Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache

Barrierefreiheit

Hinweise zu barrierefreien Wahlräumen

Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Wenn es Ihnen auf Grund eingeschränkter Mobilität nicht möglich ist, den Ihnen zugewiesenen Wahlraum aufzusuchen, können Sie einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.

Folgende Wahllokale in Villingen-Schwenningen sind rollstuhlgerecht:

Übersicht der barrierefreien Wahllokale (PDF, 129 kB)

 

Hilfspersonen

Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind oder die wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder ggf. in den Stimmzettelumschlag zu legen oder den gefalteten Stimmzettel selbst in die Wahlurne zu werfen, können sich einer Hilfsperson bedienen. Dies gilt sowohl für die Wahl im Wahllokal als auch für die Briefwahl. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Jede Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet und darf nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen.