Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt – wichtige Informationen zur Oberbürgermeisterwahl

Rathaus Villingen mit Sicht vom Münsterplatz.
Das Rathaus in Villingen ist Dienstsitz des Oberbürgermeisters.

Für die Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 4. Oktober, sowie eine etwaige Stichwahl am Sonntag, 18. Oktober, werden die Wahlbenachrichtigungen ab Montag, 7. September, gedruckt und durch die Deutsche Post AG zugestellt. Alle Wahlberechtigten können ab der Kalenderwoche 37 mit der Zustellung rechnen. Spätestens bis Sonntag, 13. September, sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Da die Zustellung unterschiedlich schnell erfolgen kann, kann es vorkommen, dass manche Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung früher erhalten als andere. Wer bis zum 13. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an das zuständige Wahlamt wenden.

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl und sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden. Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen.

Bei Fragen zur Briefwahl steht das Wahlbüro unter den Telefonnummern 07721/82-1990 und 07721/82-1991 oder per E-Mail an wahlen@~@villingen-schwenningen.de zur Verfügung.

Einsicht in das Wählerverzeichnis ist von Montag, 14. September, bis Freitag, 18. September, im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, möglich. Wahlberechtigte können dort prüfen, ob ihre Daten richtig eingetragen sind.

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