Die Vorbereitungen für die Wahl zum Oberbürgermeister in Villingen-Schwenningen sind weit fortgeschritten. Am 4. Oktober 2026 sind 64.212 Personen (Stand 13. September 2026) wahlberechtigt. Sollte auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen, findet am 18. Oktober 2026 eine Stichwahl statt.
Die Wahlvorbereitungen haben beim Haupt- und Personalamt und im Wahlbüro längst begonnen. Die Wahlberechtigten haben in den vergangenen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer bis zum 13. September 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro (Rathaus Villingen, Zimmer 1.7, Tel.: 07721/82-1990, -1991 oder -1992, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen) in Verbindung setzen.
Wer am Wahltag zeitlich verhindert ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahlraum kommen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Besonderheit bei der Oberbürgermeisterwahl ist, dass es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung für die Wahl und eine etwaige Stichwahl gibt. Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung sowohl für die Wahl am 4. Oktober 2026 als auch gleichzeitig für die etwaige Stichwahl am 18. Oktober 2026 beantragt werden. Für den Fall einer Stichwahl werden die Briefwahlunterlagen allerdings erst ab dem 7. Oktober 2026 an die Wahlberechtigten versendet.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann durch Vorlage des Personalausweises und der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung in den beiden Rathäusern in Villingen und Schwenningen sowie in den Rathäusern der Ortsverwaltungen (außer Herzogenweiler und Mühlhausen) persönlich beantragt und abgeholt werden. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann der Antrag auch durch Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Dabei sollte angegeben werden, ob die Briefwahlunterlagen auch für die etwaige Stichwahl beantragt werden.
Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen abholen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift zugestellt werden sollen, bittet das Wahlbüro darum, die Anschrift sauber und in gut lesbaren Druckbuchstaben zu schreiben.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann für beide Wahlgänge auch über das Internet beantragt werden. Hierfür ist auf der städtischen Homepage ein entsprechender Link freigeschaltet. Ferner befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code. Wer den QR-Code mit seinem Mobilgerät scannt, wird direkt zum vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet.
Die öffentliche Bewerbervorstellung der Stadtverwaltung findet am Donnerstag, 24. September 2026, um 19 Uhr in der Sporthalle der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Sturmbühlstraße 250, 78054 Villingen-Schwenningen, statt. Die Wahlberechtigten haben dabei Gelegenheit, Fragen an die Kandidaten zu richten. Die Vorstellung der Kandidaten wird auf der städtischen Homepage per Livestream übertragen.
Weitere Informationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters gibt es auf der städtischen Homepage.
