Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt, diese jedoch noch nicht erhalten haben, können sich noch bis spätestens Samstag, 3. Oktober, 12 Uhr, beim städtischen Wahlbüro, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, melden. Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt und die Briefwahl direkt vor Ort durchgeführt werden.
Wer noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann diesen noch bis Freitag, 2. Oktober, 15 Uhr, stellen. Seit Dienstag, 29. September, werden Briefwahlunterlagen nicht mehr postalisch versandt, da nicht gewährleistet werden kann, dass diese noch rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen. Die Unterlagen können persönlich im Wahlbüro abgeholt und die Briefwahl direkt vor Ort ausgeübt werden.
Das Wahlbüro am Münsterplatz 7/8 ist am Freitag, 2. Oktober, durchgehend von 8 bis 15 Uhr sowie am Samstag, 3. Oktober, durchgehend von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Außenstelle in Schwenningen am Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen, hat am Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet und bleibt am Samstag geschlossen.
Am Wahlsonntag, 4. Oktober, ist eine persönliche Stimmabgabe im Wahlbüro am Münsterplatz 7/8 sowie in den Außenstellen des Wahlbüros nicht möglich. Die Stimmabgabe erfolgt an diesem Tag ausschließlich im Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer im Besitz eines Wahlscheins ist, kann diesen nutzen, um in einem beliebigen Wahllokal in Villingen-Schwenningen zu wählen.
Wer die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich im Wahllokal auch mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Wahl mitgebracht werden.
Wichtig: Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt, diese jedoch nicht erhalten haben, können nicht einfach im Urnenwahllokal wählen. Sie müssen sich zunächst an das Wahlbüro wenden. Wer seine Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht abgegeben hat, kann mit dem zugegangenen Wahlschein auch im Urnenwahllokal wählen.
Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen können noch bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag abgegeben werden. Die Abgabe ist im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, möglich. Alternativ können die Unterlagen in den hierfür ausgeschilderten Briefkasten eingeworfen werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen fristgerecht eingereicht werden müssen.
Das städtische Wahlbüro ist per E-Mail unter wahlen@~@villingen-schwenningen.de oder telefonisch unter 07721/82-1992 erreichbar.
Alle Informationen rund um die Oberbürgermeisterwahl sind auch auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen zu finden.
