Die Bewerbungsfrist für die OB-Wahl am Sonntag, 4. Oktober, endet am Montag, 7. September, um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Bewerbungen eingereicht und wieder zurückgenommen werden.
Für das Amt wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Verwaltung im Vorfeld auf ihre Vollständigkeit und die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Die abschließende Entscheidung über die Zulassung trifft der Gemeindewahlausschuss. In seiner ersten Sitzung prüft und beschließt das Gremium über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen. Bewerbungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen.
Der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Detlev Bührer tritt hierzu am Dienstag, 8. September, um 15 Uhr im Alten Rathaus, Alter Ratssaal, Rathausgasse 1, 78050 Villingen-Schwenningen, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Der Sitzungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
