Bewohnerparkausweise für 2026 rechtzeitig beantragen

Hinweisschild „Bürgeramt“ mit schwarzem Pfeil nach rechts an einer Gebäudefassade.

In den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen gilt in einigen Straßen mit hohem Parkdruck eine Bewohnerparkregelung. 

Dabei handelt es sich um folgende Zonen:

 Goldgrubengasse (I); Bogengasse, Rietgasse, Turmgasse (II); Rosengasse (III); Goethestraße (IV); Brunnenstraße (V); Großherzog-Karl-Straße, General-Horn-Straße, Von-Rechberg-Straße, Schwedendammstraße (VI); Werastraße, Krummer Weg, Lindengasse, Schildmalergasse, Weckengasse, Paulusstraße (VII); Werastraße, Quergasse, Lammstraße, Zimmerstraße (VIII) und Werastraße, Bergstraße, Olgastraße (IX). 

In diesen Straßen sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern bessere Chancen auf einen wohnungsnahen öffentlichen Parkplatz ermöglicht werden. Zur Parkberechtigung wird vom Bürgeramt ein Bewohnerparkausweis für jeweils ein Jahr ausgestellt. Mit Ende des Jahres 2025 verlieren die bisherigen Parkausweise ihre Gültigkeit. Das Bürgeramt weist daher alle Personen, die auch im kommenden Jahr 2026 einen Bewohnerparkausweis haben möchten, darauf hin, diesen rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. 

Die Stadtverwaltung stellt hierfür ein entsprechendes Online-Formular auf ihrer Homepage zur Verfügung. Der Antrag ist unter www.villingen-schwenningen.de erreichbar oder direkt unter Eingabe des Kurzlinks: https://v-s.link/by3k9 aufrufbar. Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt 120 Euro.

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