Amt für Kindertageseinrichtungen

Hausanschrift

Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Villingen

07721 821182

07721 821181

07721 821187

kindertageseinrichtungen@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten (weitere Termine nach Vereinbarung)

Montag 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Servicezeit (Zentrale Vormerkstelle)

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner

Amtsleitung

07721 821181

07721 821182

07721 821187

kindertageseinrichtungen@villingen-schwenningen.de

Diese Einrichtung gehört zu

Stadt Villingen-Schwenningen

Beschreibung

Das Amt für Kindertageseinrichtungen unterstützt die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit von Familien in Kindertagesstätten. Dabei sollen Kinder in ihrer individuellen Entwicklung begleitet und gefördert werden, damit sie in die Gesellschaft hineinwachsen und dort ihren Platz finden können. Aus diesem Grund gehört eine qualitativ gute Kindertagesbetreuung für alle Kinder zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Kommune.

Die Kindertagesbetreuung besteht aus den zwei Säulen Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Für die Kindertagesstätten in Villingen-Schwenningen ist das Amt für Kindertageseinrichtungen zuständig. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter unserem Betreuungsangebot.

Für die Kindertagespflege ist der Landkreis Schwarzwald-Baar zuständig. Nähere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier: Info Kindertagespflege Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Wenn Sie Interesse an einem Platz in einer Kindertagesstätte haben, hilft Ihnen unser Kita-Finder weiter.

Wenn Sie Teil unseres Teams werden möchten, schauen Sie in unsere aktuellen Stellenausschreibungen. Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.