Erklärung zur Barriere·freiheit

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit ist vom 21. März 2025.

Die Erklärung gilt für die Internet·seite der Stadt Villingen-Schwenningen. 

Die Erklärung zeigt:

  • Welche Hilfen es auf der Internet·seite gibt.
  • Welche Infos nicht leicht sind.

 

Was sind Barrieren?

Barriere bedeutet: Hindernis

Barrieren hindern Menschen an etwas. 

Das bedeutet: Sie können bei etwas nicht mitmachen oder dabei sein.

Barrieren sind zum Beispiel:

  • Stufen
  • Schrift
  • Sprache

 

Damit alle Menschen mitmachen können brauchen wir Barriere·freiheit.

Barriere·freiheit bedeutet: es gibt keine Hindernisse.

Alle Menschen können überall mitmachen.

Das ist barriere·frei:

  • Braille-Schrift für blinde Menschen
  • Rampen für Rollstühle
  • Leichte Sprache
  • Gebärden-Sprache für gehörlose Menschen

 

Es gibt ein Gesetz damit Barrieren abgeschafft werden.

Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten·gleich·stellungs·gesetz

Das ist die Abkürzung: L-BGG

Das Gesetz gilt auch für die Internet·seite der Stadt.

 

Alle Menschen sollen die Internet·seite nutzen können.

Deshalb gibt es auf der Internet·seite diese Infos in Leichter Sprache:

  • Wie Sie die Internet·seite benutzen
  • die Erklärung zur Barriere·freiheit

Und es gibt Infos in Gebärden·sprache.

 

Aber nicht alle Infos sind barriere·frei.

Zum Beispiel:

  • Formulare
  • Info·hefte
  • Bilder ohne Beschreibung
  • Videos ohne Untertitel

 

Auf dieser Internet·seite gibt es keine anderen Texte in Leichter Sprache.

 

Aber die Stadt Villingen-Schwenningen möchte die Internet·seite barriere·freier machen. 

Ein Programm macht die Seite verständlicher. 

Das Zeichen dafür sieht so aus: 

Das Zeichen ist immer auf der linken Seite. 

Das Programm schreibt alle Texte in Einfacher Sprache.

Einfache Sprache macht schwierige Texte leichter lesbar.

Klicken Sie auf das Zeichen.

Dann macht das Programm alles einfacher.

Aber: Einfache Sprache ist nicht Leichte Sprache.

Manche Sätze und Wörter sind trotzdem schwer.

 

Rückmeldung und Kontakt

Uns ist wichtig was Sie denken.

Sind Sie mit der Barriere·freiheit nicht zufrieden?

Fehlen Ihnen Infos in Einfacher Sprache oder Gebärden·sprache?

Oder haben Sie Fragen?

Oder Vorschläge?

Dann schreiben Sie uns.

Oder rufen Sie an.

Wir müssen Ihnen eine Antwort geben.

Und uns kümmern.

 

Hier können Sie uns Post schreiben:

Adresse

Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen

Referat des Oberbürgermeisters

Abteilung Kommunikation und Bürgerbeteiligung

Münsterplatz 7/8

78050 Villingen-Schwenningen

 

Oder Sie schreiben uns eine E-Mail. 

E-Mail: pressestelle@~@villingen-schwenningen.de

 

Sie können uns auch anrufen.

Telefon: 07721  82 20 20

 

Wir müssen Ihnen nach spätestens 4 Wochen antworten.

Das steht im Gesetz L-BGG.

 

Antworten wir Ihnen nicht?

Sie können sich hier beschweren:

  • bei dem Landes-Zentrum Barriere·freiheit
  • bei den Landes-Behinderten·beauftragten
  • bei dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt

 

So erreichen Sie Landes-Zentrum Barriere·freiheit:

 

Sie können Post schreiben.

Adresse:

Landes-Zentrum Barriere·freiheit

Schlichtungs·stelle

Else-Josenhans-Straße 6 

70173 Stuttgart 

 

Oder Sie rufen an.

Telefon: 0711 123 39375 

 

Oder Sie schreiben eine E-Mail.

E-Mail:schlichtung@~@barrierefreiheit.bwl.de

 

So erreichen Sie die Landes-Behinderten·beauftragten:

Sie können Post schreiben.

Adresse

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Oder Sie schreiben eine E-Mail.

E-MailPoststelle@~@bfbmb.bwl.de

 

Sie können auch anrufen.

Telefon:  0711 279 33 60

0711 279 33 66

 

 

So erreichen Sie den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt:

Sie können Post schreiben.

Adresse:  

Beauftragter für Menschen mit Behinderung

Rietstraße 8

78050 Villingen-Schwenningen

 

Oder Sie schreiben eine E-Mail.

E-Mailbehindertenbeauftragter@~@villingen-schwenningen.de

 

Sie können auch anrufen.

Telefon: 07721 82 21 80

 

 

Sie können auch klagen.

Das bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.

Dafür brauchen Sie einen Verein oder Verband. 

Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderung.

Der klagt dann vor Gericht.

Man nennt das: Verbands-Klage. 

Das steht auch im Gesetz L-BGG.

 

Wer hat den Text gemacht?

Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V.