Ehrenamtsbörse VS
Krisenchat
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Krisenchat gGmbH
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Engagement-Bereich
SozialesPersonengruppen
Kinder, JugendlicheZeitlicher Umfang
WöchentlichWas wir machen
Krisenchat ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das mit der Vision gegründet wurde, psychosoziale Ersthilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren leicht zugänglich zu machen.
Unser bundesweites Angebot erfolgt über eine digitale, professionelle Chatberatung, die rund um die Uhr von überall aus via WhatsApp erreichbar ist.
Seit Mai 2020 haben wir mit der Unterstützung von ca. 300 Ehrenamtlichen mehr als 50.000 Chatberatungen durchgeführt.
Wie kannst Du dich einbringen
Professionelle Chatberatung für Kinder und Jugendliche
Vorteilen eines Ehrenamts bei krisenchat:
• Ortsunabhängig und zeitlich flexibel gestaltbar
• Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt
• Lebendige Community, enger Austausch und Vernetzung mit anderen Ehrenamtlichen
(Stammtische, Townhallmeetings, Kongresse etc.)
• Ein ausführliches Schulungsprogramm (E-Learning)
• Regelmäßig statttfindende Supervisionsgruppen und Weiterbildungen
• Zusätzliche Vorteile, wie z.B. kostenlose Meditationen per App für unsere Berater:innen
Weitere Hinweise
Um unsere Qualität in der Beratung nachhaltig zu sichern, können bei uns Personen mit einem akademischen Abschluss in den folgenden Fächern beraten:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium Psychologie oder Bachelorstudent:in mit Zusatzqualifikation oder intensiver Beratungserfahrung (keine Pflichtpraktika)
- Psychotherapeut:innen in Ausbildung oder abgeschlossen in den nach den Psychotherapierichtlinien anerkannten Verfahren
- Ärzt:innen mit Zusatzqualifikation Psychotherapie
- Lehrer:innen und Pädagog:innen mit zusätzlichen Beratungserfahrungen
- Abgeschlossenes Bachelorstudium Soziale Arbeit / Sozialpädagogik mit zusätzlichen Beratungserfahrungen
- Nach individueller Prüfung auch andere, ähnliche Hintergründe mit sehr intensiver psychosozialer Beratungserfahrung
Kenntnisse der deutschen Sprache (in Schriftform) auf C2 Niveau werden zusätzlich benötigt.
Das Vorlegen eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist Pflicht.