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Ehrenamtliche Vormundschaft beim Kreisjugendamt

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Anschrift

Bahnhofstr. 6
78048 Villingen-Schwenningen

Stadtbezirk / Ortschaften

Villingen, Schwenningen

Träger

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt, Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften

Kontakt

Ansprechpartner: Beate Favero
Anschrift:
Bahnhofstr. 6
78048 Villingen-Schwenningen
Ansprechpartner: Jessica Bräuer
Anschrift:
Bahnhofstr. 6
78048 Villingen-Schwenningen

Engagement-Bereich

Begegnung und Freizeit, Sport, Bewegung und Gesundheit, Integration, Kriminalprävention, Sonstiges, Soziales

Personengruppen

Kinder, Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund

Zeitlicher Umfang

Mehrmals pro Monat, Monatlich
Aufwandsentschädigung

Was wir machen

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften ist im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt, zu finden.
Hier übernehmen zwei Sozialpädagoginnen neben der Führung von eigenen Vormundschaften, die Aufgabe der Gewinnung, Schulung und Beratung der interessierten ehrenamtlichen Vormünder.

Wie kannst Du dich einbringen

Der ehrenamtliche Vormund übernimmt die Begleitung eines Kindes, Jugendlichen oder eines jungen Flüchtlings über einen gewissen Zeitraum, ggf. auch bis zu mehreren Jahren, indem er die gesetzliche Vertretung für ein Mündel übernimmt. 

Der Vormund eines Kindes/Jugendlichen entscheidet über das, was ansonsten die Eltern entscheiden dürfen. 
Er steht dem jungen Menschen zur Seite und möchte in eine gute Beziehung mit ihm treten, um die bestmöglichen Entscheidungen für diesen treffen zu können. Persönliche Treffen, Gespräche, ggf. auch Freizeitaktivitäten und Unternehmungen mit dem Mündel bilden daher die Basis für diese Tätigkeit.

Der Vormund arbeitet mit dem Jugendamt und den Betreuungspersonen des jungen Menschen (Betreuer der Einrichtung oder Pflegefamilie) zusammen und ist in seiner Entscheidung unabhängig. 
Dabei kann es eine Vielzahl von Kooperationspartnern, wie bspw. Familiengerichte, Ärzte, Therapeuten, Schulen und sonstigen Behörden, geben.

Bei der Vormundschaft von minderjährigen Geflüchteten unterstützt der Vormund diesen bei der Integration und bei Themen bzgl. des Ausländerrechts. 
Ziel ist es, für den jeweiligen jungen Menschen eine gute Lebenssituation zu schaffen, damit später der Schritt in ein eigenes und selbstbestimmtes Leben besser gelingt.

Weitere Hinweise

Das Familiengericht erstattet auf Antrag einen jährlichen Betrag von 450 € (sog. Aufwandsentschädigung). 
Ggfs. und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, ist die Erstattung von weiteren erforderlichen Auslagen, die in der Zusammenarbeit mit dem Mündel notwendig werden, möglich.

Die Qualifizierung zum ehrenamtlichen Vormund erfolgt in zwei Schulungsabenden im Landratsamt, zusätzlich zu persönlichen Eignungsgesprächen. 
Die laufende Beratung im Einzelfall wird durch die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, im Kreisjugendamt, gewährleistet.

Interesse geweckt?

Dann nimm direkt Kontakt mit deiner gewünschten Einsatzstelle auf (siehe Kasten oben links)!