Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.
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58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt Niedereschach / Fischbach
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen
mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach
58. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
- Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage –
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist) für die 58. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Niedereschach, Ortsteil Fischbach:
- 58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 58.01
Niedereschach/ Gewann "Mörzenbrunnen"
OT Fischbach Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar",
Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
Die Planfläche der 58. Änderung des FNP 2009 befindet sich östlich der Landstraße L181 auf der Gemarkung Niedereschach / OT Fischbach. Der Siedlungskern des Ortsteils befindet sich im Norden des Geltungsbereichs, die Entfernung beträgt ca. 250 m. Der Planbereich wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und umfasst die Flurstücke 708 sowie 711.
Im Rahmen der Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 58. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom
25.03.2024 bis einschließlich 10.05.2024
im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:
Boden
Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion
Grundwasser
Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad
Oberflächenwasser
Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer
Klima / Luft
Auswirkung der Planung auf die Klimatologie
Landschaftsbild
Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft
Mensch
Auswirkung der Planung (Emissionen)
Kultur- und Sachgüter
Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale
Arten / Biotope
Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna
Wechselwirkungen
Auswirkung der Planung
Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an fnp@villingen-schwenningen.de abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Villingen-Schwenningen, den 28.02.2024
Jürgen Roth
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
Hausanschrift
Stadtplanungsamt
Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Öffnungszeiten
Montag – Freitag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Montag | 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 14.00 – 17.15 Uhr |