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Politik und Verwaltung
15.10.2010 Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 17.10.2010
Satzung
zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
im Stadtbezirk Schwenningen am 17.10.2010
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 14.02.2006 (BGBl. I, S. 20) in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14.02.2007 (GBl., S. 135), beide Rechtsgrundlagen in der heute gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen in der Sitzung vom 29.09.2010 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Verkaufssonntag
Im Stadtbezirk Schwenningen sowie den Ortsteilen Mühlhausen und Weigheim dürfen die Verkaufsstellen, abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg,
am 17.10.2010, anlässlich des 1. Schwenninger Spieletags
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet werden.
§ 2 Besonderer Arbeitnehmerschutz
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg zu beachten.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Villingen-Schwenningen, den 29.09.2010
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 17.10.2010 (PDF, 193KB)