Bürgerservice
Politik und Verwaltung
Oberbürgermeister
Der direkt auf 8 Jahre gewählte Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung und repräsentiert die Stadt nach außen. Er ist verantwortlich für den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse und regelt die innere Organisation der Verwaltung. Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird ein hauptamtlicher Beigeordneter (Bürgermeister) für die Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister sind bestimmte Geschäftsbereiche, sog. Dezernate, übertragen. Den beiden Dezernaten sind insgesamt 14 Dienststellen, 2 Eigenbetriebe und neun Ortsverwaltungen zugeordnet.

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