Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Aufgaben der Stadtentwässerung

Zu den weiteren Aufgaben gehören neben der Erneuerung sowie Instandsetzung des Kanalnetzes auch die Kanalplanung, die Kanalunterhaltung sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Kanalkataster für Grundstückseigentümer/-innen und Bauwillige. Gerne beraten wir Sie auch zu Fragen der Grundstücksentwässerung, zum naturnahen Umgang mit Regenwasser sowie zu ökologischen Einsparmöglichkeiten bei Ihrer Abwassergebühr für Niederschlagswasser. Wir setzen zudem alles daran, die notwendigen Maßnahmen im Kanalnetz so zu planen und umzusetzen, dass eine stabile Finanzplanung sowie Gebührenentwicklung erreicht wird.

Das Abwasser wird in Villingen-Schwenningen im so genannten Mischsystem als auch im Trennsystem abgeleitet. Zur Stadtentwässerung gehören zudem die Sonderbauwerke, wie z. B. Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken oder Pumpwerke sowie die Einleitstellen in die Gewässer. Neben dem fortgeschrittenen Alter und dem baulichen Zustand des Kanalnetzes spielt insbesondere auch die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kanalisation eine große Bedeutung. Unter Berücksichtigung dieser wechselseitigen Belange werden anhand des fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzeptes bzw. Generalentwässerungsplanes jährlich die notwendigen Kanalerneuerungen geplant und baulich umgesetzt. Die Kanalerneuerungsmaßnahmen dienen insbesondere dem Schutz der Fließgewässer und des Grundwassers und garantieren somit auch künftigen Generationen reines Wasser und eine gesunde Umwelt. Zusätzlich untersuchen wir im Rahmen von Fremdwasserbeseitigungskonzepten die Möglichkeit der Fremdwasserreduzierung im Kanalnetz.

Neben der Sanierung der Kanalisation zeichnet sich das Grünflächen- und Tiefbauamt auch für die Kanalplanungen in Erschließungsgebieten und somit für die Wahl des Entwässerungssystems verantwortlich. Dazu gehört auch die Planung und Ausführung von Elementen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung, wie z. B. zentrale Versickerungsanlagen.  

Besonders charakteristisch für das Stadtgebiet von Villingen-Schwenningen ist die Tatsache, dass das Abwasser verschiedener Einzugsgebiete bzw. Stadtbezirke zu insgesamt 4 verschiedenen Kläranlagen abgeleitet wird. Dies sind die Kläranlagen der SEVS in Villingen, des Abwasserzweckverbandes Oberer Neckar in Deißlingen, des Zweckverbandes Eschachtal in Horgen sowie in Wolterdingen. Die SEVS betreibt dabei die Kläranlage Villingen eigenständig. Das Grünflächen- und Tiefbauamt hat zudem die technische Betriebsleitung der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Oberer Neckar. 

Die Kläranlage in Villingen wird seit 1966 als mechanisch-biologische Kläranlage für eine Ausbaugröße von derzeit 85.000 Einwohnergleichwerten betrieben und reinigt das Abwasser der Stadtbezirke Villingen, Marbach, Rietheim, Pfaffenweiler und Herzogenweiler sowie der Gemeinde Mönchweiler. Das gereinigte Abwasser wird schließlich in die Brigach geleitet.

Um den stetig steigenden Anforderungen des Umweltschutzes sowie der Gesetzgebung gerecht zu werden, ist langfristig der Bau der 4. Reinigungsstufe geplant, der voraussichtliche Baubeginn ist 2024. Die 4. Reinigungsstufe dient zur Spurenstoffelimination, sie eliminiert unter anderem Rückständen von Arzneimitteln aus dem Abwasser. Die 4. Reinigungsstufe leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und dies kommt insbesondere einer Verbesserung der Gewässerqualität der Brigach zu Gute.

Grünflächen- und Tiefbauamt
Abteilung Klärwerke
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2676
07720 / 82-2669
gut@~@villingen-schwenningen.de
Ansprechpartner:
Thomas Fricke
 

Klärwerk Villingen
Unterer Dammweg 34
78050 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2700
07721 / 82-2707
gut@~@villingen-schwenningen.de
Betriebsleiter:
Jan Gobernatz

Die SEVS besitzt ein Kanalkataster, in dem sämtliche Sachdaten des Kanalnetzes in digitaler Form vorliegen. Zu den so genannten Sachdaten gehören insbesondere das Baujahr, die Materialart, der Kanaldurchmesser und -länge, das Gefälle, der bauliche Zustand sowie Fotos und Videos aus der Kanalbefahrung. Mittels eines GeoInformationsSystems (GIS) werden die Sachdaten graphisch aufgearbeitet und lagegenau visuell dargestellt. Des Weiteren können die im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr durch die SEVS beauftragten Luftbilder oder die vom städtischen Vermessungsamt zur Verfügung gestellte Liegenschaftskarte hinterlegt werden. Jegliche Änderungen im Kanalnetz werden durch Fortschreibung der Sachdatenbank digital aufgenommen. Das Kanalkataster dient somit als unverzichtbare Grundlage für sämtliche Kanalplanungen und -baumaßnahmen sowie für die Kanalunterhaltung. Auskünfte aus dem Kanalkataster, z. B. für Bauherren/Bauherrinnen,können jederzeit gerne beim Grünflächen- und Tiefbauamt eingeholt werden.             

Ein Kanalnetz ist ein sehr inhomogenes System, welches zudem erheblichen äußeren Einflüssen unterliegt. Die jeweiligen verschiedenen Anlagenteile, wie z. B. Kanalrohre, haben zudem eine begrenzte Verweildauer unter der Erdoberfläche. So muss z. B. ein Kanalnetz u. a. häusliches Abwasser aber auch Abwasser aus Gewerbebetrieben aufnehmen und ableiten. Daneben müssen Kanalbauwerke auch den Verkehrsbelastungen standhalten. Dementsprechend muss das Kanalnetz regelmäßig unterhalten werden. Gemäß der Eigenkontrollverordnung sind die Kommunen dazu verpflichtet, ihr Kanalnetz einschl. sämtlicher Schächte sowie Bauwerke in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Inspektion erfolgt in der Regel dabei anhand einer so genannten 'TV-Kamerabefahrung', die die Schadensbilder sehr genau aufnimmt und dokumentiert.

Häufigste Bauschäden an den Kanälen sind nicht ausreichende Standfestigkeiten sowie Grundwassereintrag- und -austrag aufgrund von Scherbenbildungen, Rissen oder undichten Muffen (Verbindungsstück zweier Kanalrohre). Auch einragende Wurzeln und Stutzen führen zu Abflussbehinderungen. Als gängigstes Verfahren zur Sanierung von Schäden durch Scherbenbildungen und Rissen ist das so genannte 'Schlauch-Relinig-Verfahren'. Hierbei wird ein mit Kunstharz getränkter vorgefertigter Filzschlauch in die zu sanierende Kanalhaltung eingebracht und durch hydraulischen Innendruck an die Rohrinnenwand gepresst.

Die Erhärtung des Kunstharzes erfolgt dann z. B. durch Wärmezufuhr. Der Vorteil dieser Sanierungsvariante ist, dass kein Verkehrsraum durch eine offene Baugrube in Anspruch genommen werden muss, da dieses Verfahren grabenlos erfolgt. Das Verfahren kommt auch nur dann zum Einsatz, wenn der Kanal nicht hydraulisch aufdimensioniert werden muss oder die Schäden so groß sind, dass das Schlauch-Relining-Verfahren nicht angewandt werden kann.

Neben der Kanalinspektion müssen die Kanäle aber auch in regelmäßigen Abständen durch den Eigenbetrieb Technische Dienste (TDVS) von Ablagerungen wie z.B. Sand oder Geröll, gesäubert werden. Hierzu wird eine Kanalreinigungsdüse mit Wasser beschickt. Durch erhöhten Druck werden durch die Reinigungsdüse Wasserstrahlen nach hinten abgegeben, so dass sich die Düse nach vorne bewegt und die Ablagerung auf der Kanalsohle löst.

Jedes bebaute Grundstück entwässert entweder in die städtische Kanalisation oder das Abwasser wird über geschlossene Gruben zunächst gesammelt und in regelmäßigen Abständen in einer Kläranlage entsorgt. Daneben besteht auch noch die Möglichkeit, dass das Abwasser in einer Kleinkläranlage behandelt und in ein Gewässer geleitet wird. Des Weiteren ist zu beachten, dass sich der so genannte Hausanschluss (Abwasserleitung vom Grundstück bis zum Kanal, einschl. des Anschlussstutzens am städtischen Kanal) im Eigentum des Grundstücksbesitzers bzw. Grundstücksbesitzerin befindet. Das bedeutet, dass der Eigentümer/die Eigentümerin auch für die Sanierung und Unterhaltung des Hausanschlusses aufkommen muss. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Hausanschluss bauliche Mängel aufweist, undicht ist oder von Wurzeleinwuchs betroffen ist. 

Die Einleitung von häuslichem Abwasser sowie Regenwasser aber auch von Grundwasserabsenkungen in den städtischen Kanal ist grundsätzlich beim Amt für Wasserwirtschaft und Breitband zu beantragen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden u.a. das vorhandene Entwässerungssystem, die vorhandenen Höhenverhältnisse, die Rückstauproblematik, die hydraulischen Verhältnisse im Kanal, vorgeschaltete Reinigungsstufen oder die Möglichkeit der Regenwasserversickerung geprüft. Bei den gewerblichen Einleitungen wird die SEVS in der Regel zur Stellungnahme durch das Gewerbeaufsichtsamt aufgefordert.

Im Rahmen der Umsetzung des mit dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis abgestimmten 'Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den ländlichen Raum' werden in den nächsten Jahren sukzessive einige im Außenbereich liegende Grundstücke, die ihr Abwasser bisher über geschlossene Gruben oder Kleinkläranlagen beseitigt haben, an neu zu verlegende Kanäle angeschlossen. Bei den privaten Grundstücken die zu weit vom Kanalnetz entfernt liegen, werden die bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik nachgerüstet. Ziel ist in allen Fällen die Verbesserung der Gewässergüte sowie des Grundwassers. Gerne beraten wir sie beim Grünflächen- und Tiefbauamt zu Fragen der Grundstücksentwässerung.

Schaubild

Seit 01.01.2006 ist die Abwassergebühr in zwei Gebührenarten aufgeteilt:

  • die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutzwasser werden anhand des Trink- bzw. Frischwasserverbrauches umgelegt (ab 01.04.2023 für 2023 bis 2025: 1,85 €/cbm)
  • die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Niederschlagswasser werden anhand der in die Abwasserbeseitigungsanlagen einleitenden versiegelten Flächen umgelegt (Niederschlagswassergebühr, ab 01.04.2023 für 2023 bis 2025: 0,42 €/qm).

Die Vorteile der neuen Gebührenmaßstäbe sind eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es sind also keine zusätzlichen Gebühren, vielmehr wurde die bestehende Gebühr aufgeteilt ('gesplittete' Abwassergebühr).

Die aktuellen Gebührensätze der jeweiligen Abwasserart sind der Abwassersatzung zu entnehmen.

Beide Gebühren werden durch die Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) abgerechnet.

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Hausanschrift

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen

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Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2600

07720 / 82-2647

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Kaufmännischer Betriebsleiter

Hans Kech

Obere Straße 4
78050 Villingen-Schwenningen

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07720 / 82-1397
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