Stadtrat beschließt neue Benutzungsgebühren für Kitas: Neuregelung ab 2026/2027

Kinder sitzen auf Stühlen im Kreis und spannen ein Seil.

Die wesentlichen Infos aus der Vorlage im Überblick: → zur Vorlage

  • Stufenweise Anpassung: Die Elternbeiträge werden in zwei Schritten zum 1. September 2026 und zum 1. September 2027 an die Landesempfehlungen, die in den meisten Kommunen des Landkreises bereits gelten, angeglichen. Damit erhöht sich der Kostendeckungsgrad an den Gesamkosten durch Elternbeiträge von rund 10 % auf etwa 12 %. Der Großteil der Betreuungskosten wird weiterhin aus dem städtischen Haushalt getragen.
  • Hintergrund: Die durchschnittlichen Kosten pro betreutem Kind liegen bei etwa 16.000 Euro jährlich. Nach Abzug von Zuschüssen durch das Land verblieben vor der Anpassung rund 9.200 Euro Kosten pro Kind bei der Stadt VS; die bisherige Elternbeteiligung lag rechnerisch bei etwa 1.500 Euro und wird beispielhaft auf etwa 1.900 Euro angepasst.
  • Soziale Entlastung: Das „Württemberger Modell“ für Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern reduziert entsprechend die Beiträge. Familien mit geringem Einkommen können weiterhin vollständige oder teilweise Kostenübernahmen beim zuständigen Kreisjugendamt beantragen. Zur Website
  • Vereinfachung und Transparenz: Das bisherige, einkommensgestufte System wird durch fünf feste Zeitkorridore ersetzt; die Selbsteinschätzung der Einkommensstufe entfällt. Ziel ist weniger Verwaltungsaufwand und höhere Nachvollziehbarkeit. Die Korridore (Betreuungsumfang, Wochenstunden) ab 1. September 2026:
     
    • Halbtagsbetreuung: bis 29 Wochenstunden
    • Verlängerte Öffnungszeit I: 30 Wochenstunden
    • Verlängerte Öffnungszeit II: bis 35 Wochenstunden
    • Ganztagsbetreuung I: bis 40 Wochenstunden
    • Ganztagsbetreuung II: bis 50 Wochenstunden 

Der Ratsbeschluss zielt auf eine moderate Annäherung an den Landesschnitt. Zur Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten werden in Baden-Württemberg die „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände“ regelmäßig festgesetzt und fortgeschrieben. Diese Empfehlungen, der sogenannte „Landesrichtsatz“, beruhen auf einer langjährigen Praxis der Kirchen und des Städte- sowie Gemeindetags. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge. 

Die konkrete Gebühr für jede Stufe ist der neuen Gebührentabelle zu entnehmen

  • In der Sitzung gab es unterschiedliche Auffassungen: Befürworter betonten die Notwendigkeit, die Betreuung dauerhaft und zukunftsfähig zu finanzieren sowie Fachkräfte angemessen zu bezahlen. Kritiker wiesen auf die Belastung von Familien hin und führten dazu an, dass bei Kitagebühren auch wirtschaftliche Standortaspekte einbezogen werden müssten.

    Abstimmungsergebnis:

    • Ziffer 1 (Anpassung der Beiträge): 29 Ja, 6 Nein, 0 Enthaltungen
    • Ziffern 2 und 3 (Umsetzung der Zeitkorridore / Verfahrensregelungen): 20 Ja, 13 Nein, 2 Enthaltungen

Kita‑Ausbau: Platzschaffung bis Ende 2027 

Die Stadt investiert dabei auch weiterhin massiv in den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur. Geplante Maßnahmen und Erweiterungen schaffen bis Ende 2027 rund 400 neue Kitaplätze:

  • Erweiterungen: Kita Schwalbenhaag, Kita Oberlin, Kita in der Au
  • Neubauprojekte: Schwenningen (Bürkstraße) und Oberer Brühl (Villingen)
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