Stadt wird mit Biberkrise allein gelassen und fordert verlässliche Unterstützung beim Bibermanagement

Biberdamm aus Ästen und Zweigen über einem kleinen Bach, der zu einem ruhigen Teich führt; umgeben von Schilf und Gras, im Hintergrund dichter Nadelwald.
Der Biber breitet sich in VS stark aus. Es entstehen Schäden im Forst und an der Infrastruktur.

Die Stadt macht deutlich, dass die aktuelle Biberpopulation die Stadt vor erhebliche Herausforderungen stellt. Jahrzehntelange Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Lebensräumen haben zu einem starken Bestandszuwachs geführt. Gerade deshalb ist die derzeitige Situation nicht mehr allein vor Ort zu bewältigen. Diese hohe Dichte ist vor allem Folge optimaler Lebensbedingungen, wie dem wasserstauenden Untergrund und geeigneten Gewässerstrukturen, sowie der Schutzpraxis. Villingen‑Schwenningen hat sich deshalb über viele Jahre zu einem regelrechten Biberparadies entwickelt. Beispiele wie die Entwicklung im Forst, konkret am Wieselsbach, zeigen, dass die Stadt aktiv Lebensraum geschaffen und erhalten hat, um den Schutz der streng geschützten Art zu gewährleisten. Die Lage in VS lässt sich nicht mit biberschwachen Regionen vergleichen. „Die Herangehensweise und Unterstützung seitens des Landes muss deshalb individuell betrachtet werden und darf nicht mit biberschwachen Regionen über einen Kamm geschert werden“, stellt Dr. Tobias Kühn, Leiter des städtischen Forstamtes, klar.

Im Forst sind bereits erhebliche Schäden entstanden: Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf 227.175 Euro, der bereits entstandene Waldschaden liegt bei etwa 470.000 Euro, weiterer potenzieller Schaden wird mit rund 448.750 Euro beziffert. Auch das Grünflächen‑ und Tiefbauamt verzeichnet durch biberbedingte Maßnahmen hohe Ausgaben: knapp 200.000 Euro für das Jahr 2025, für 2026 wird mit über 250.000 Euro gerechnet.

Neben den Kosten spitzt sich die Lage an den Hotspots zu. Schäden an der Infrastruktur durch Untergrabungen von Straßen und Wirtschaftswegen drohen zu einer ernsthaften Gefahr zu werden. Konkret bestand eine akute Überflutungsgefahr durch mehrere Biberdämme in einer Verdolung, in die die Entwässerung der A81 einleitet. Weiterhin besteht eine dauerhafte Gefährdung durch Verklausungen an den Einlaufgittern der Hochwasserrückhaltebecken Krebsgraben und Ziegelbach, an denen der Biber versucht, Dämme zu erreichten. Bereits errichtete Biberdämme führen mittlerweile auf der Gemarkung Villingen-Schwenningen an den meisten Gewässern zu überfluteten Flächen und verursachen teils erhebliche Beeinträchtigungen sowie Schäden auf städtischen und privaten Grundstücken, beispielhaft am Warenbach und am Krebsgraben. Destabilisierung von Bahnböschungen durch erhöhten Wasserstand drohen zur Gefahr für den Bahnverkehr zu werden. Solche Gefahrenlagen entstehen oft innerhalb sehr kurzer Zeitfenster und können von der Stadt nicht in der notwendigen Intensität überwacht und abgewehrt werden.

Die Stadt sieht sich am Ende der Behördenkette und bleibt weitgehend allein mit den Folgen. Zwar erlassen Bund und Land Regelungen, doch Verantwortung, Personal und Kosten werden nicht in ausreichendem Maß von höheren Behörden übernommen – das Konnexitätsprinzip greift hier nicht. Die Gewährleistung der Gewässerunterhaltung und der Verkehrssicherung zwingt die Stadt, die Auswirkungen zu bewältigen, während die übergeordneten Behörden sich lediglich in beratender Funktion sehen. 

Die lange erwartete Biber‑Verordnung des Landes hat die Stadt enttäuscht. Sie erweist sich nach Auffassung der Verwaltung als bürokratische Regelung ohne praxistaugliche Umsetzbarkeit. Kritisch gesehen werden insbesondere Regelungen zu sogenannten ‚Biberberechtigten‘: Nach Einschätzung der Fachleute der Stadt besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Personen bei der Ausübung von Maßnahmen unwissentlich strafrechtlich relevant handeln. Es fehlt an Versicherungsschutz durch Jagdhaftpflichtversicherungen für entsprechende Tätigkeiten, und die Haftungsfragen sind ungeklärt. Insgesamt schafft die Verordnung derzeit weder Rechtssicherheit noch die operative Umsetzbarkeit, die vor Ort dringend gebraucht wird.

Vor diesem Hintergrund fordert die Stadt vom Land die Übernahme von Verantwortung, Kosten und Kapazitäten für ein wirksames Bibermanagement sowie eine praxistaugliche, verlässliche Biber‑Verordnung. Die Stadt verlangt operative Unterstützung vor Ort und die Übernahme der Finanzierung notwendiger Maßnahmen durch übergeordnete Stellen. Politische Einflussnahme auf Landes‑ und Bundesebene ist nötig, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass praktische Lösungen möglich werden – was in Bayern unter den gleichen naturschutzrechtlichen Vorgaben gelingt, muss auch in Baden‑Württemberg umsetzbar sein. Dabei betont die Stadt, dass Entnahmen nur die Ultima Ratio sind; Ziel muss ein pragmatisches und nachhaltiges Management sein, das Schutz der Art und Sicherung der Infrastruktur gleichermaßen ermöglicht– wie es beispielsweise die Praxis in Bayern zeigt.

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