Sozialwohnungsbau auf dem Oberen Brühl kommt mit Gemeinderatsbeschluss in Fahrt

Die Aufnahme aus der Luft zeigt das Gelände mit den verschiedenen Gebäuden sowie den schon neu angelegten Straßen.
Die Luftaufnahme zeigt das Gelände Oberer Brühl.

Der Stadtrat tagte vergangenen Mittwoch in der Schwenninger Neckarhalle und hat dabei unter anderem folgende Beschlüsse gefasst.

Wohnungsbauoffensive der Stadt Villingen-Schwenningen im Bereich “Oberer Brühl” und weiterer Flächen in den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen / Gesamtkonzeption zur Stärkung des sozialen Wohnungsmarktes durch Einbindung der städtischen Tochter WBG: → zur Beschlussvorlage
Während im neuen Stadtquartier Oberer Brühl in Villingen die Erschließung schon abgeschlossen werden konnte und der Ausbau der Verwaltungsgebäude bereits auf Hochtouren läuft, geriet die Verwirklichung von Wohnraum zuletzt aufgrund der schwierigen Lage in der Baubranche stark ins Stocken. Nun wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats beschlossen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft (Wbg) 126 Wohnungen mit günstiger Miete im Baufeld D entwickeln soll. Rainer Müldner, Geschäftsführer der Wbg, verdeutlichte in der Sitzung die Notwendigkeit zum Bau von Wohnungen: “Es stehen nach aktuellem Stand 2250 Menschen bei uns auf der Warteliste, die eine Wohnung mit bezahlbarer Miete suchen. Noch vor drei Jahren waren es 600 bis 800.” Es sei, laut Müldner, an der Zeit für VS eine Wohnraumoffensive zu starten und mit dem Oberen Brühl entstünde ein Initialzündung, die es zu nutzen gelte. 
Die Umsetzung des Projekts im Oberen Brühl basiert auf dem Goldbeck-Konzept der Sturmbühlstraße. Die Baukosten belaufen sich auf 3.600 €/m² Brutto, einschließlich eines oberirdischen Anwohnerparkhauses. Es werden 126 öffentlich geförderte Wohneinheiten (WE) geschaffen, die zu einer (Anfangs-)Miete von 8,71 €/m² (33% unter der bestätigten OVM von mindestens 13 €/m²) angeboten werden. 
Die Politik war sich darüber einig, dass Wohnraum zu fairen Mieten dringend benötigt werde. Die Finanzierung des Vorhabens bereitete jedoch vor allem der CDU- sowie der Grünen-Fraktion erhebliche Bauchschmerzen. So wurde in der Diskussion im Stadtrat deutlich, dass im Hinblick auf die Haushaltsberatungen die Ausgaben der Stadt sich bereits auf einem sehr hohen Niveau befinden und man sich im Klaren darüber sein müsse, so stellte es CDU-Stadtrat Dirk Sautter heraus, dass das nur ginge, wenn man wieder anderswo einsparen würde. “Letztendlich ist es keine Pflichtaufgabe der Stadt Wohnungen zu bauen”, argumentierte Sautter. Auch die Grünen taten sich schwer, in der Aprilsitzung bereits über die Summe von 10 Millionen Euro zu entscheiden und strebten deshalb an, dass der Beschluss erst nach der Haushaltsberatung im Juni erfolgen solle. 
Die Freien Wähler, die SPD sowie die AfD setzten sich stark für die schnelle Beschlussfassung ein. “Wir sind überhaupt nicht dafür, dass wir das Thema wieder und wieder aufschieben. Es gibt Grundbedürfnisse – Essen, Trinken, Wärme, sauberes Wasser und Wohnen. Wenn über 2000 auf der Warteliste stehen, dann müssen wir uns fragen, wie lange wir das noch schieben wollen. Man muss sich zum Wohnungsbau bekennen. 126 Wohnungen sind nicht die Masse, aber wir müssen mal irgendwo anfangen”, so das Plädoyer von Dieter Gläschig von den Freien Wählern. Der Fraktionsvorsitzende Andreas Flöß ergänzte noch um das Argument, dass durch den Baubeginn auf dem Oberen Brühl auch insgesamt Bewegung auf das Gelände kommen könnte. “Wenn dort erst einmal Kräne stehen, dann führt das zu besserem Image und könnte auch bei anderen Investoren für Interesse sorgen." Ähnlich argumentierten die SPD und die AfD für die der Wohnungsbau höchste Priorität genieße.
Nach einer kurzen Beratungspause stimmte die Mehrheit den fünf Beschlusspunkten zu, sodass die Wbg nun mit den Planungen beginnen kann. “Glückauf für den Auftrag”, wünschte Oberbürgermeister Jürgen Roth. 

Nachhaltige Entwicklung Parkanlage Hubenloch Villingen Variantenbeschluss Entwicklungskonzept → zur Beschlussvorlage
Für 1,5 Millionen Euro soll die Parkanlage auf dem Hubenloch in den kommenden zwei Jahren erneuert werden. Die Entwicklung kommt dem Klimaschutz sowie der Artenvielfalt zugute. Dabei wird vor allem in die Erneuerung des Wegenetzes investiert, denn dieses ist bereits stark in die Jahre gekommen. Dabei sollen Flächen entsiegelt und damit wasserdurchlässig werden. Dafür erwartet die Stadt einen Zuschuss vom Bund über 830.000 Euro. Neben dieser Maßnahme sollen auch die Grünflächen wieder erneuert werden. Anita Schaumann von der AfD-Fraktion appellierte an die Verwaltung, dass das Hubenloch als höchstgelegener Rosengarten entsprechend besser vermarktet werden solle und auch die Black-Forest-Rose hier besser zu Geltung kommen könne. 
Die Verwaltung hatte in der Vorlage Mittel von 2,5 Millionen Euro im Beschluss für die Umsetzung aller Maßnahmen angemeldet. Bewilligt wurden nun 1,5 Millionen Euro. Die Mauern und Treppen sowie die Grünflächen sollen zuerst angegangen werden, bevor 2026 das Wegenetz in Ordnung gebracht wird. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 

Stadtmauer VS-Villingen - Priorisierung der anstehenden Sanierungsabschnitte → Zur Beschlussvorlage
Die zu 80% erhaltene Stadtmauer Villingens ist in Süddeutschland die am besten erhaltene Wehranlage des Mittelalters. Ihre nahezu vollständig erhaltene Substanz macht sie nicht nur zum größten Denkmal unserer Stadtgeschichte, sondern prägt auch in besonderem und außerordentlichem Maß das Stadtbild. Seit vielen Jahren bereits wird das historische Erbe aufwendig saniert. Rund die Hälfte der Stadtmauer konnte, unter aufwendiger Arbeit, schon in einen sehr guten Zustand versetzt werden. Nun wurde im Gemeinderat die Priorisierung der nächsten Abschnitte festgelegt. Mit einstimmigem Beschluss durch den Gemeinderat wurde folgenden Vorgehen beschlossen: 
2026 Abschnitt A Klosterring
2027 Abschnitt B Franziskanermuseum
2028 Abschnitt C Klosterring NO
2029 Abschnitt D Turnalle Karl-Brachat
2030 Abschnitt E Spitalgarten
2031 Abschnitt F Kaissering / Sparkasse + Abschnitt G Pulverturm

Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf rund 2,3 Millionen Euro.

Mit den Abschnitten danach, welche bis circa 2037 andauern werden, kommen nochmals 1,3 Millionen Euro hinzu.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird die vollständige Sanierung bis ins Jahr 2037 hineinreichen. 

Investitionskosten Schulbau: Beteiligung und Lastenverteilung zwischen Schulträger und Umlandgemeinden → zur Beschlussvorlage
Der Verwaltungsgerichtshof hat 2022 entschieden, dass sich Nachbarkommunen an den Kosten für Schulen beteiligen müssen. Für jeden Schüler, die eine auswärtige Schule besucht, soll künftig ein Kostenersatz gestellt werden. In der Freiwilligkeitsphase sollen die Kommunen unter sich Regelungen zur anteiligen Kostenübernahme treffen. Zur Aufnahme von Gesprächen mit den Nachbargemeinden wurde die Verwaltung im September 2024 beauftragt. In seiner jüngsten Sitzung brachte das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport einen Vorschlag zur Vorgehensweise ein. Oberbürgermeister Jürgen Roth: “Es ist nicht in unserem Interesse die kleinen Kommunen unter Druck zu setzen. Deshalb wurde die Idee der ProKopf-Pauschale entwickelt.” Dabei sollen die Gemeinden aus dem Kreis davon überzeugt werden, dass pro Schüler eine dauerhafte Pro-Kopf-Pauschale entrichtet werde. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat daraufhin im November 2024 die Freiwilligkeitsphase
für die 24 Umlandgemeinden eröffnet und die Kostenaufstellungen zu den laufenden und noch nicht abgeschlossenen Bauinvestitionen an
 der Sprachheilschule - über 30 % auswärt. Anteil ca. 404.000 €
 dem Gymnasium am Romäusring unter 30 % auswärt. Anteil ca. 200.000 €
 Gymnasium am Deutenberg unter 20 % auswärt. Anteil ca. 2.601.000 €
 dem Gymnasium am Hoptbühl unter 30 % auswärt. Anteil ca. 343.000 €3
 der Bertholdschule unter 20 % auswärt. Anteil ca. 300.000 €
 der Karl-Brachat-Realschule unter 20 % auswärt. Anteil ca. 198.000 €

übermittelt. Daraus ergibt sich eine mögliche Gesamtforderung zwischen ca. 1.100.000 € bis zu 4.050.000 €. Inzwischen meldeten sich sieben der 24 Umlandgemeinden zurück.

Die bisher bekannten anteiligen Forderungen für bauinvestive Maßnahmen an Villingen-Schwenningen betragen von
-der Stadt Rottweil 2 Schüler aus VS ca. 34.000 €
-der Stadt Trossingen 61 Schüler aus VS ca. 864.000 €
-der Stadt Donaueschingen 16 Schüler aus VS ca. 789.000 €
-der Gemeinde Aldingen 3 Schüler aus VS 
ca. 80.000 €

Die Stadt Bad Dürrheim hat lediglich eine Gesamtsumme ihrer Baukosten genannt. Die Kosten, die auf uns zukommen könnten, sind bisher noch nicht zu beziffern, allerdings schätzt das GHO den VS-Anteil auf bis zu 2.400.000 €.

Wie vom Gemeinderat beschlossen (DS 0017) hat die Stadt Villingen-Schwenningen als Umlandgemeinde den Schulträgern Gemeinde Aldingen, Stadt Bad Dürrheim, Gemeinde
Deißlingen, Stadt Donaueschingen, Stadt Hüfingen, Stadt Rottweil und Stadt Trossingen im Rahmen eines OB-Schreibens ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der Freiwilligkeitsphase erklärt. Bislang haben die genannten Schulträger jedoch die Verhandlungen mit uns nicht aufgenommen.

Einen anderen gangbaren Weg für eine gegenseitige Kostenbeteiligung stellt die Anwendung einer Pro- Kopf- Pauschale dar. Dabei würde auf eine investive Kostenbeteiligung an konkreten Schulbauprojekten gegenseitig verzichtet werden. Da die hierfür zu berücksichtigenden finanziellen Rahmenbedingungen je nach Schulträger, Schulart und zukünftigen Investitionen variieren bzw. nicht hinreichend bekannt sind, ist die Ermittlung einer rechnerisch exakten einheitlichen Pauschale nicht möglich. Damit würde der Verantwortung der Stadt Villingen-Schwenningen als große Kreisstadt und
Oberzentrum der Region Schwarzwald- Baar- Heuberg gegenüber diesen kleineren Nachbarkommunen Rechnung getragen. “Wir sind davon überzeugt, dass wir damit ein bezahlbare und unkomplizierte Lösung hinbekommen, die sich für alle lohnt”, so Oberbürgermeister Jürgen Roth. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zur Pro-Kopf-Pauschalberechnung zu und auch die Anmeldung von Mitteln über 3 Millionen Euro für den Fall, dass die Einigung mit den Umlandgemeinden nicht zustande komme, wurde für den kommenden Haushalt beschlossen.

Zu allen Vorlagen in der letzten Gemeinderatssitzung.

Die nächsten Termine:

Gemeinsamer Ausschuss: 29. April, 16 Uhr in der Neuen Tonhalle in Villingen
Technischer Ausschuss: 29. April, 17 Uhr in der Neuen Tonhalle in Villingen
Verwaltungs- und Kulturausschuss: 30. April, 17 Uhr in der Neuen Tonhalle in Villingen
Gemeinderat: 07. Mai, 16 Uhr in der Neuen Tonhalle in Villingen

 

 

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