Alle Infos zur Peterzeller Brücke mit aktuellen UPDATES!

Im Hintergrund ist ein Bürogebäude zu sehen. Im Vordergrund weisen rot weiße Absperrbarken auf die Sperrung hin.
Die Peterzeller Brücke musste aufgrund von Sicherheitsbedenken für den Verkehr gesperrt werden.

Mit dem Gebot: “Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger genießt oberste Priorität” musste am 20. Dezember die marode Peterzeller Brücke für den Verkehr vollständig gesperrt werden. Diese Entscheidung hat sich die Stadt Villingen-Schwenningen nicht leicht gemacht, da dies erhebliche Umstände für die Bevölkerung auslöst. Am 18.12.2024 wurden bei einer Brückenprüfung Hohlräume festgestellt, die die Tragfähigkeit der Brücke massiv beeinträchtigen.

Update: 22.01.2025

Die zuletzt erfolgte Sonderprüfung durch ein externes Ingenieurbüro hat bestätigt, dass die Peterzeller Brücke massiv an den Kragarmen und der Überbauplatte geschädigt ist. Aufgrund des aktuellsten Berichtsergebnisses und dem extremen Schadensbild muss auch der Fußgängerverkehr unterbunden werden. 
Wie Oberbürgermeister Jürgen Roth im Verwaltungsausschuss am 22. Januar mitteilt, prüft die Stadtverwaltung weiterhin eine mögliche Installation einer Überbaubrücke.   

Stand: 16.01.2025

Ampelschaltung an der Kreuzung Kirnacher Straße / Richthofenstraße / Dattenbergstraße ist optimiert

Das Grünflächen- und Tiefbauamt hat die Schaltung an der Ampelanlage Kirnacher Straße / Richthofenstraße / Dattenbergstraße ab sofort an die aktuelle Verkehrssituation angepasst und umprogrammiert. Die Linksabbieger in der Kirnacher Straße, kommend aus Richtung Unterkirnach, erhalten ab sofort eine längere Grünphase und auch die Fahrzeuge der Richthofenstraße, die geradeaus fahren oder rechts abbiegen müssen, erhalten mehr Zeit, um den Knotenpunkt zu passieren. 

Aus Richtung Dattenbergstraße sowie Kirnacher Straße, von der Innenstadt herkommend, sind keine Anpassungen vorerst notwendig.

Die Lichtsignalanlage, welche aus dem Jahr 1991 stammt, muss jeweils mit einem gewissen Aufwand umprogrammiert werden, da diese noch nicht mit einer digitalen Steuerung umgerüstet wurde. Aus diesem Grund kann die Ampelanlage nur mit einem Programm bespielt werden, welches 24 Stunden den selben Umlauf erzeugt. Bereits modernisierte Ampelanlagen können passgenauer programmiert werden und auf die jeweilige Verkehrssituation reagieren. 

Mit dem angepassten Programm erhofft sich die Stadtverwaltung eine deutlich verbesserte Verkehrssituation in den Stoßzeiten während der Sperrung der Peterzeller Brücke.   

Stand: 14.01.2025

Zwei Lösungsansätze werden von der Stadtverwaltung verfolgt

Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahme zu einem erhöhten Verkehrsdruck, insbesondere auf der Richthofenstraße und Kirnacher Straße, geführt hat. 

Um den Verkehr zu entlasten, arbeiten wir seit Jahresbeginn an zwei kurzfristigen Lösungsansätzen:

Lösungsansatz 1: Anpassung der Signalsteuerung an der Kreuzung Kirnacher Straße/Richthofenstraße

Die Daten der Verkehrszählung wurden am 10.01.2025 zur Änderung der Ampelsteuerung übermittelt. Das neue Ampelprogramm wird voraussichtlich ab dem 17.01.2025 aktiviert. Mögliche Anpassungen können im Nachgang weiterhin auf Basis der Beobachtungen vorgenommen werden.

Das Ziel ist es den Rückstau so weit wie möglich zu verringern.

Lösungsansatz 2: Provisorische Überbaukonstruktion

Der Bau einer "Überbaukonstruktion" über der bestehenden Brücke wird konkret angedacht. Wir befinden uns dafür in den Detailplanung und statischen Berechnungen dafür.

Obwohl diese Lösung zunächst als unwirtschaftlicher eingestuft wurde, wird sie aufgrund der aktuellen Verkehrslage neu bewertet.

Beide Lösungsansätze werden unabhängig voneinander umgesetzt. Wir werden in den Ausschüssen die finale Lösung vorstellen.

Ausführliche Historie zur Peterzeller Brücke:

Die Brücke wurde erstmals 2018 auf ihre Schäden hin untersucht, nachdem diese bei einer Straßensanierungsmaßnahme festgestellt wurden. Beim Abfräsen des alten Belags zeigte sich, dass sich unter dem Asphaltbelag eine dünne lehmige Schicht aus Splitt und Sand befand und eine bituminöse Abdichtung der Brücke fehlte. Dadurch konnte Salz (Chloride) seit der Herstellung der Brücke im Jahr 1957 ungehindert in die Stahlbetontragkonstruktion eindringen.

Nach Auswertung von fünf untersuchten Proben durch das Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg waren drei der fünf Proben bis zu einer Tiefe von 60 mm mit einem hohen, korrosionsauslösenden Chloridgehalt belastet. Da die Hälfte der Bewehrung zur Schubaufnahme nach oben geführt wurde, sind diese Stähle massiv durch die Chloridkorrosion geschädigt worden. Deshalb musste die Tragfähigkeit der Brücke von ursprünglich 45 Tonnen auf 7,5 Tonnen reduziert werden. Eine Sanierung der Brücke wurde aufgrund der massiven Schäden als nicht wirtschaftlich bewertet.

Am 07.01.2019 beschloss der Gemeinderat, die Planungen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) durchzuführen. Ziel war es, verschiedene Varianten für einen Neubau zu prüfen. Grundlegende Rahmenbedingungen sind für den Neubau gegeben:

Hochwasserschutz:

Die vorhandene Brücke hat einen zu geringen Durchlassquerschnitt, sodass sie ab einem 100-jährigen Hochwasser (HQ100) eine Engstelle für den Fluss darstellt, was zu Rückstau und Überflutungen führt. Um den Hochwasserschutz wie gesetzlich vorgeschrieben gewährleisten zu können, soll bei einem Neubau der Bemessungsfall des HQ100 sowie ein zusätzliches Freibord von 50 cm angesetzt werden. Dadurch kann Treibgut ungehindert unter der Brücke hindurchtreiben, ohne diese zu verstopfen.

Verkehrsknotenpunkt:

Der Knotenpunkt Peterzeller Straße / Sebastian-Kneipp-Straße entspricht nicht den aktuellen Richtlinien. Die bestehenden Mittelinseln der Fußgängerüberwege sind zu schmal und die Querungsstellen sind nicht mit taktilen Leitsystemen versehen. Die sehr niedrige Unterführung entlang der Brigach (lichte Höhe von 1,85 m) wird regelmäßig überflutet, was insbesondere bei Starkregenereignissen und Hochwasser gefährlich ist. Deshalb ist eine neue Querungsstelle über die Peterzeller Straße mit einer weiteren Mittelinsel als Ersatz vorgesehen. Durch den Entfall der Unterführung kann der Durchflussquerschnitt vorschriftsmäßig vergrößert und das Flussufer renaturiert werden.

Ein EU-weites Ausschreibungsverfahren wurde erforderlich, um die Ingenieurleistungen für die Planung des Ersatzneubaus zu vergeben. Dieses Verfahren wurde durch den Gemeinderat am 20.07.2022 gestoppt, da die überschlägigen Vollkosten (ca. 6 Mio. € inkl. Nebenkosten und Sicherheitszuschlag) als zu hoch erachtet wurden.

Für September 2022 wurde eine Planung als "Variantendarstellung im Entwurfsstadium" gefordert, bei der die Baukosten auf das notwendige reduziert werden sollten. Dieser freiformulierte Beschluss des Gemeinderats war jedoch in sich widersprüchlich. Eine belastbare Ermittlung der Baukosten ist erst mit Abschluss der Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung) möglich. Diese Art der Leistung nimmt mehrere Monate in Anspruch und konnte auch nicht weitergeführt werden, da der Gemeinderat die Vergabe der Planungsleistung in derselben Sitzung ablehnte.

Am 21.09.2022 wurde durch die Stadtverwaltung eine neue Vorlage im Gemeinderat eingebracht, die die Inkonsistenz des vorherigen Beschlusses thematisierte. Es wurde klargestellt, dass eine erneute Ausschreibung der Planungsleistung nach Vergaberecht zwingend erforderlich ist. Ein solches, in diesem Fall notwendiges, EU-weites Vergabeverfahren dauert jedoch mehrere Monate.

Das Vergaberecht ist strikt einzuhalten, da ansonsten keine Förderungsgelder gewährt werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Stadträte zu einem Ortstermin eingeladen, um sich ein Bild von der Zwangslage an der Brücke zu machen. Ein Experte erläuterte vor Ort die kritische Lage der Bausubstanz sowie die technische Unmöglichkeit, ein Fertigbrückenteil zu verwenden, da es sich um ein komplexes Sonderbauwerk handelt.

Nach einer erneuten EU-weiten Ausschreibung und der Vergabe der Leistungen durch den Gemeinderat am 21.06.2023 wurden die Planungen mit Hochdruck fortgesetzt. Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung wurden bereits am 18.10.2023 dem Gemeinderat präsentiert. Die Anforderungen an den Hochwasserschutz wurden intensiv diskutiert: Die behördliche Forderung, den Durchfluss eines 100-jährigen Hochwassers (HQ100) zu gewährleisten, hätte eine Erhöhung der Brückenhöhe um 1,27 Meter im Vergleich zum Bestand bedeutet.

Der Gemeinderat forderte, die Brückenhöhe möglichst nicht zu erhöhen, was zusätzliche Gespräche mit den zuständigen Behörden und Anpassungen der Planung erforderlich machte. Nach intensiver Prüfung und Diskussion mit den Genehmigungsbehörden wurde dem Gemeinderat am 24.04.2024 eine moderate Erhöhung der Brückenhöhe um 50 cm, entsprechend einem HQ20, zum Beschluss vorgelegt.

Es handelt sich hierbei um eine Kompromisslösung, die sowohl den Hochwasserschutzanforderungen gerecht wird als auch die Auswirkungen auf die Straßenanbindungen minimiert. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat nach Empfehlung der Stadtverwaltung zu.

Die Verzögerungen sind somit nicht auf mangelnden Einsatz der Stadtverwaltung zurückzuführen, sondern auf die Komplexität der Planungen und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderats.

Seit 2019 war bekannt, dass bei einer weiteren Verschlechterung des Brückenzustands eine Sperrung erforderlich wird, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, bis der Ersatzneubau umgesetzt ist.

Die Entscheidung des Gemeinderats, die erste Ausschreibung für die Planungsleistungen aufzuheben, führte zu einem Verzögerungszeitraum von 11 Monaten. Diese Zeitspanne war erforderlich, um ein neues EU-weites Ausschreibungsverfahren durchzuführen, das zwingend eingehalten werden musste, um Fördermittel nicht zu gefährden.

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Situation. Wir setzen alles daran, schnell und zielgerichtet Lösungen zu finden, die sowohl die Verkehrssituation verbessern als auch die Sicherheit gewährleisten. 

 

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