
Corona-Verordnung: Änderungen zum 2. Mai 2022
Die neue Corona-Verordnung regelt die v.a. die Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022 sowie die Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.
Aktuelle Informationen
Die Stadt Villingen-Schwenningen informiert hier über die aktuelle Entwicklung zur Ausbreitung des Corona-Virus SARS Cov2 und die gültigen Regelungen. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen, sind weitreichende Maßnamen erforderlich.
Corona-Verordnung ab 2. Mai 2022
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes BW
Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung
Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum bis 30. Mai 2022) vorgesehen:
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arztpraxen,
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:
- Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
- Testpflichten
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- in Schulen und Kitas,
- in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
- in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Das Landratsamt hat eine Mail-Adresse zu Fragen zur Corona-Verordnung eingerichtet: ordnungsamt@~@lrasbk.de; außerdem gibt es eine Mail-Adresse zu allen anderen Fragen rund um Corona: corona@~@Lrasbk.de
Links und Hotlines
Informationen zur Entwicklung des Corona-Virus, den gültigen Regeln und Verordnungen sowie die tagesaktuellen, landesweiten Fallzahlen gibt es auf dem Internetauftritt des Landes Baden-Württemberg:
Übersicht über aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
Aktuell gültige Corona-Verordnung
Welche Regelungen bei einem Urlaub in Deutschland oder im Ausland gelten und was Einreisende aus einem Risikogebiet wissen müssen:
Aktuelle Informationen für Reisende
Eine Überbrückungshilfe von Bund und Ländern bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen.
Antragstellung für Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Künstlerinnen, Künstler und Kultur- und Kreativschaffende erhalten über die neue Corona-Hotline der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg eine erste Beratung zu den bestehenden Corona-Hilfen. Unter der Hotline sind von Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr Expertinnen und Experten erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten.
Zu erreichen ist die Hotline unter 0711 / 90715-413.
Aktuelle Covid 19-Zahlen
Alle Zahlen für den Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es im Dashboard des Landratsamtes SBK
Corona-Impfungen
Eine Übersicht über die Impfangebote im SBK finden Sie hier.
Welcher Impftyp bin ich? Der Impf-O-Mat mit Eckart von Hirschhausen klärt auf.
Corona-Abstrichstellen im Landkreis
Eine Übersicht finden Sie hier.
Regelungen für Absonderungen
Welche Regelungen bei Absonderungen gelten, sind in der Corona-Verordnung Absonderung nachzulesen.
Absonderungsbescheinigung beantragen
corona@~@villingen-schwenningen.de
Hotline Gesundheitsamt
07721 / 913-7190
(Mo-Mi 8.00 – 11.30 Uhr & 14.00 – 16.00 Uhr,
Do. 8.00 – 11.30 Uhr & 14.00 – 17.30 Uhr
Fr. 8.00 – 11.30 Uhr)
gesundheitsamt@~@Lrasbk.de
Informations in different languages
Mehr Infos
Viele Fragen zur Corona-Verordnung, wie etwa zur erweiterten Maskenpflicht oder allgemein zum Lockdown, werden auf der Seite des Landes Baden-Württemberg im FAQ-Katalog der Landesregierung beantwortet.