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Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen auf. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
"Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen", sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023 in Stuttgart.
"Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison."
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Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.