
Lockdown wird bis vorerst 14. Februar 2021 verlängert
Nach dem aktuellen Bund-Länderbeschluss werden alle Maßnahmen bis zum 14. Februar verlängert. Eine neue Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten. Aktuell gelten deshalb noch die Regelungen, welche bis zum 31. Januar festgelegt wurden. Mehr Infos finden Sie unten im Text.
Notbetreuung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege: Antrag
Aktuelle Zahlen im Schwarzwald-Baar-Kreis: zum Internetauftritt des Landratsamtes SBK
Wichtige Telefonnummern:
Hotline Corona-Verordnung 07721 / 913-7670
Hotline für Reiserückkehrer 07721 / 913-7679
Hotline für gesundheitliche Fragen 07721 / 913-7190
Aktuelle Informationen
Die Stadt Villingen-Schwenningen informiert hier über die aktuelle Entwicklung zur Ausbreitung des Corona-Virus SARS Cov2 und die gültigen Regelungen. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen, sind weitreichende Maßnamen erforderlich.
Lockdown dauert bis mindestens 14. Februar an
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Infektionslage und der kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bis zum 14.02.2021 geeinigt. In Villingen-Schwenningen gelten - wie in ganz Baden-Württemberg - bis 31. Januar 2021 viele umfassende Regeln, dazu zählen auch weiterhin die Ausgangsbeschränkungen oder die Schließungen im Einzelhandel, wobei nun das Modell von click&collect - also online oder telefonisch bestellen und vor Ort abholen, erlaubt ist. Eine neue Verordnung, die z.B. das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken im Öffentlichen Personenverkehr oder beim Einkaufen vorschreibt, ist noch in Kraft getreten.
Bis einschließlich 31. Januar sind folgende Regelungen weiter zu beachten:
Diese und weitere wichtige Fragen zur Corona-Verordnung und dem landesweiten Lockdown und zur Maskenpflicht werden hier im FAQ-Katalog der Landesregierung beantwortet.
Die Corona-Verordnung und alle Regelungen und Maßnahmen können Sie ausführlich hier nachlesen:
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.01.2021
Kurz-Übersicht über die Regeln bis verlängert auf 31.01.21



Wichtiges
Entwicklung im Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Informationen des Gesundheitsamtes samt der aktuellen Zahlen im Schwarzwald-Baar-Kreis finden Sie im Internetauftritt des Landratsamtes.
Corona-Hotline des Gesundheitsamtes für gesundheitliche Fragen
Die Hotline 07721 / 913-7190 ist erreichbar: montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr.
Corona-Abstrichzentrum auf der Hallerhöhe
Das zentrale Corona-Abstrichzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für den Schwarzwald-Baar-Kreis kann von Personen, die keine Symptome einer Corona-Erkrankung haben, aufgesucht werden
Corona-Abstrichzentrum am Standort Hallerhöhe (derzeit ungenutztes Schulgebäude)
Brandenburger Ring 150
78056 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten: Montag 13 bis 15 Uhr / Mittwoch 13 bis 15 Uhr / Samstag 9 bis 11 Uhr
Auf dem Grundstück selbst sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden, es wird auf die öffentlichen Parkplätze verwiesen.
Personen mit typischen COVID-19-Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust können sich darüber hinaus, aber jeweils ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung, beim niedergelassenen Haus- oder Kinder‐ und Jugendarzt vorstellen, der sie dann gegebenenfalls an eine Corona-Schwerpunktpraxis oder eine Abstrichstelle verweist. An den Feiertagen steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter Telefon: 116 117 bereit.
Hotline des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis für Reiserückkehrer
07721 / 913-7679
Mo. - Mi.: 8 bis 11.30 Uhr | 14 bis 16 Uhr
Do.: 8 bis 11.30 Uhr | 14 bis 17.30 Uhr
ReiserueckkehrerLrasbkde
Links und Hotlines
Informationen zur Entwicklung des Corona-Virus, den gültigen Regeln und Verordnungen sowie die tagesaktuellen, landesweiten Fallzahlen gibt es auf dem Internetauftritt des Landes Baden-Württemberg:
Übersicht über aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
Aktuell gültige Corona-Verordnung
Welche Regelungen bei einem Urlaub in Deutschland oder im Ausland gelten und was Einreisende aus einem Risikogebiet wissen müssen:
Aktuelle Informationen für Reisende
Eine Überbrückungshilfe von Bund und Ländern bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen.
Antragstellung für Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Künstlerinnen, Künstler und Kultur- und Kreativschaffende erhalten über die neue Corona-Hotline der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg eine erste Beratung zu den bestehenden Corona-Hilfen. Unter der Hotline sind von Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr Expertinnen und Experten erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten.
Zu erreichen ist die Hotline unter 0711 / 90715-413.