Zahlreiche Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahl

Eine Frau steht lächelnd in einem Büro und hält Papiere in der Hand.
Melanie Schwer, Auszubildende der Stadt Villingen-Schwenningen, bei den Vorbereitungen der Bundestagswahl im Wahlbüro im Rathaus Villingen.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Bürgerinnen und Bürger mehrere Möglichkeiten. Der Versand der Unterlagen beginnt am 10. Februar 2025, da die Stimmzettel erst ab diesem Datum den Gemeinden zur Verfügung stehen. Ein früherer Versand ist daher nicht möglich.

Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen. Wer dies persönlich erledigen möchte, kann sich an das Wahlbüro im Rathaus Villingen, das Wahlbüro im Bürgerservicezentrum Schwenningen oder die zuständigen Ortsverwaltungen (ausgenommen Mühlhausen und Herzogenweiler) wenden. In den beiden Wahlbüros können die Unterlagen ab dem 10. Februar 2025 auch direkt vor Ort abgeholt und die Stimmen dort abgegeben werden.

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros in Villingen sind bis zum 9. Februar 2025 wie folgt: 
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. 
Ab dem 10. Februar 2025 ist das Wahlbüro in Villingen von Montag bis Donnerstag durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. 

Das Bürgerservicezentrum Schwenningen öffnet ab dem 10. Februar mit folgenden Öffnungszeiten: 
Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Mittwoch von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Alternativ zur persönlichen Beantragung können Wahlberechtigte die Unterlagen auch schriftlich oder digital anfordern. Die Beantragung kann online über einen Link auf der städtischen Homepage oder mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Sie ist zudem per E-Mail oder Fax möglich, wobei Angaben wie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse erforderlich sind.

Wichtig ist, die entsprechenden Fristen zu beachten. Die Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr. Ab Dienstag, 18. Februar 2025, um 12 Uhr, können die Unterlagen nicht mehr per Post verschickt werden. Auch die digitale Beantragung über die Homepage ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wer dennoch kurzfristig wählen möchte, kann die Unterlagen weiterhin persönlich beantragen oder abholen.

Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, einen Kombiwahlschein (der Wahlschein und Wahlbriefumschlag kombiniert), einen Stimmzettelumschlag sowie eine Anleitung zur Briefwahl.

Für Rückfragen stehen die Wahlbüros der Stadt Villingen-Schwenningen telefonisch unter 07721 / 82-1992 oder per E-Mail an wahlen@~@villingen-schwenningen.de zur Verfügung. Weitere Informationen zur Wahl gibt es hier.

Einen direkten Link zum Online-Briefwahlantrag gibt es hier. Dort wird die Wahlbezirksnummer und Wählernummer abgefragt. Diese stehen in der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 2. Februar, zugestellt wird.

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