Ab Mitte Januar 2025 beginnt das Rechenzentrum der Stadt Villingen-Schwenningen mit dem Druck der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post AG. Alle Wahlberechtigten können ab der vierten Kalenderwoche mit dem Erhalt ihrer Benachrichtigung rechnen. Spätestens bis zum 2. Februar 2025 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein.
Aufgrund unterschiedlicher Zustellzeiten kann es sein, dass einige Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung früher erhalten als andere. Sollte bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird empfohlen, sich mit dem zuständigen Wahlamt in Verbindung zu setzen, sofern die Wahlberechtigung besteht.
Alle Informationen zur anstehenden Bundestagswahl gibt es hier in der Übersicht.
Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl. Es wird darauf hingewiesen, diese sorgfältig aufzubewahren. Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen zu finden.
Briefwahlunterlagen stehen den Gemeinden ab der Kalenderwoche 7 zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt versendet werden. Bei Fragen zur Briefwahl können sich Bürgerinnen und Bürger an das Wahlbüro unter der Telefonnummer 07721/82-1992 oder per E-Mail an wahlen@~@villingen-schwenningen.de wenden.
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar 2025, besteht die Möglichkeit, im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. So kann überprüft werden, ob die Eintragungen korrekt sind.