Rechtsaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit der Haushaltsvorberatungen

Ein Mann am Rednerpult spricht in ein Mikrofon vor einer Versammlung. Im Hintergrund sitzen mehrere Teilnehmende an langen Tischen mit Laptops und Wasserflaschen, auf einer Leinwand ist eine Präsentationsfolie zu sehen.

In den vergangenen Wochen lancierten zwei Fraktionen vehement öffentlich den Eindruck, die nichtöffentlichen Vorberatungen des Gemeinderats zum Haushalt seien rechtlich unzulässig.

Wie die Prüfung des Regierungspräsidiums als Rechtsaufsichtsbehörde nun bestätigt, ist dies unzutreffend.

Die Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg an einen Beschwerdeführer legt ausdrücklich dar, dass die Stadtverwaltung rechtmäßig gehandelt hat.
Die nichtöffentlichen Beratungen, so erläutert es das Regierungspräsidium in seinem Schreiben, dienten der frühzeitigen Information und Meinungsbildung außerhalb des formalen Haushaltsverfahrens – ein zulässiges und auch übliches Instrument kommunaler Arbeitsweise.

Entscheidend bleibt:
Die eigentlichen Haushaltsentscheidungen werden umfassend öffentlich beraten und beschlossen. Die Einbringung des Haushaltsplans erfolgte am 04. Februar öffentlich; darauf folgten mehrere öffentliche Ausschussberatungen (Technischer Ausschuss: 24. Februar, Verwaltungs- und Kulturausschuss: 25. Februar, Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales: 26. Februar). Es folgen nun die Gemeinderatssitzungen am Mittwoch, 4. März, sowie die Gemeinderatssitzung zur Verabschiedung des Haushalts am Mittwoch, 11. März. Diese Sitzungen sind selbstverständlich öffentlich und Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen. 

Die Verwaltung legte nach Einbringung des Haushalts am 4. Februar außerdem die Ergebnisse der vorangegangenen nichtöffentlichen Beratungen offen. Im öffentlich zugänglichen Maßnahmenkatalog ist transparent dokumentiert, welche Vorschläge diskutiert, empfohlen oder verworfen wurden. So ist für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, welche Überlegungen den weiteren Beratungen zugrunde lagen.

Die Stadt Villingen-Schwenningen steht für Transparenz, Rechtssicherheit und eine offene demokratische Willensbildung. Die Prüfung durch die Rechtsaufsicht bestätigt, dass das gewählte Vorgehen eine verlässliche Grundlage für die anstehenden Haushaltsentscheidungen schafft. Die erhobenen Vorwürfe sind daher unbegründet.

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