Neues Modell: Einkommensabhängige Elterngebühren treten zum 1. September in Kraft

Erzieherin liest Kind ein Buch vor
Die Kitagebühren werden ab dem 1. September anhand eines einkommensabhängigen Gebührenmodells festgelegt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Juli die stufenweise Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in Villingen-Schwenningen an die Empfehlungen des Städtetags sowie ein einkommensabhängiges Gebührenmodell beschlossen.

Das einkommensabhängige Gebührenmodell gliedert sich in einen Standardtarif (100 %), eine Erhöhungsstufe (115 %) und eine Ermäßigungsstufe (75 %). Eltern müssen sich im Zuge einer Selbsterklärung bei der Antragsstellung mit ihrem monatlichen Netto-Einkommen einer Einkommensgruppe zuordnen. Danach wird entschieden, ob sie den regulären, den erhöhten oder ermäßigten Satz bezahlen.
Sozialpassinhaber benötigen keine Selbsterklärung, sondern erhalten nach dessen Vorlage den Nachlass auf 75 %. Die Gebührenhöhe ist außerdem weiterhin nach der Anzahl der kin-dergeldberechtigten Kinder gestaffelt.

Die Umsetzung dieses Modells tritt zum 01.09.2021 in Kraft. Hierfür erforderliche Vorbereitungen werden aktuell innerhalb der Verwaltung getroffen. Aufgrund des Abrechnungssystems wird die Umstellung auf die einkommensabhängigen Gebühren nicht auf den 01.09.2021 erfolgen können. Es werden dann übergangsweise weiterhin die regulären, bis-herigen Gebühren erhoben. Die Verrechnung der entstehenden Differenzbeträge zwischen den alten und neuen Elterngebühren findet dann zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zum 01.09.2021 statt.

Die Eltern werden bis zum Start des neuen Kita-Jahres (Ende August 2021) weitere Informationen zur Umsetzung und zu den nächsten Schritten erhalten. Zu gegebenem Zeitpunkt werden diese außerdem über mögliche Informations- und Beratungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt.

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