Neue Regeln für den Veranstaltungsbesuch

Der Blick aus dem Zuschauerraum im Großen Saal.

! 2G-Plus-Kontrolle mit tagesaktuellem Test auch bei Geimpften !

Die Landesregierung hat die Corona-Beschränkungen aufgrund der hohen Inzidenzen ver-schärft. Die aktuell geltende, neu geschaffene "Alarmstufe II" beinhaltet erweiterte Auflagen für den Besuch von Veranstaltungen. Das Amt für Kultur Villingen-Schwenningen führt die angekündigten Theater- und Konzertveranstaltungen entsprechend dieser Regeln mit einer Beschränkung der Besucherzahl auf 50 Prozent der eigentlichen Kapazität durch.
Besucherinnen und Besucher müssen ab sofort neben dem 2G-Nachweis (geimpft oder ge-nesen) auch einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen und sich durch einen amtlichen Ausweis identifizieren. Der 2G-Nachweis soll darüber hinaus aus-schließlich über den digitalen QR-Code überprüft werden, und nicht mehr über das gelbe Impfbüchlein. Digitale Impfzertifikate und Genesenenzertifikate werden von Apotheken und Arztpraxen ausgestellt. Informationen über die Schnelltest-Möglichkeiten bietet die Web-seite des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreises.
Von der Regelung ausgenommen sind Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler bis zu einem Alter von 17 Jahren. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kön-nen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt sowie bis zum 15. Dezember Schwan-gere und Stillende sind ebenfalls ausgenommen, benötigen jedoch einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.
In den Veranstaltungen gilt weiterhin Maskenpflicht. Nach Möglichkeit werden diese ohne Pause durchgeführt. Bei Veranstaltungen, in denen eine Pause notwendig ist, wird keine Pausenbewirtung angeboten. Auch die Einführungen müssen momentan leider entfallen.

Zurück