'Der Hund ist der beste Freund des Menschen' – dieses bekannte Sprichwort trifft in vielen Fällen zu. Für viele wird der Vierbeiner gar zu einem vollwertigen Familienmitglied. Doch bei aller Tierliebe darf die Freiheit des Hundes nicht zu Lasten der Mitmenschen gehen.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger fühlen sich unsicher, wenn ihnen ein freilaufender Hund begegnet. Bei manchen löst eine solche Situation sogar Angst aus. Dies gilt selbst bei gut erzogenen Hunden. Denn für eine fremde Person lässt sich das Verhalten eines Hundes kaum einschätzen, unerwartete Reaktionen können von ihnen nicht ausgeschlossen werden. Im städtischen Raum muss daher der Schutz und das Sicherheitsgefühl aller im Vordergrund stehen. Eine Leine schafft hier klare Verhältnisse, beugt möglichen Konflikten vor und kann Beißvorfälle verhindern. Wie in nahezu allen Kommunen besteht deshalb auch in Villingen-Schwenningen eine ganzjährige Leinenpflicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete, unabhängig von der Rasse oder Größe des Hundes.
Da bei der Stadtverwaltung immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde in der Stadt eingehen, erinnert das Bürgeramt an die geltende Leinenpflicht und bittet die Hundebesitzerinnen und -besitzer, diese konsequent einzuhalten. Dies bedeutet, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen, in öffentlichen Parks und sonstigen Grünanlagen oder beispielsweise auch auf Spielplätzen nicht frei umherlaufen dürfen. Zudem darf der Hund nur von einer geeigneten Person geführt werden.
Auch außerhalb der bebauten Gebiete gelten klare Regeln: Hier dürfen Hunde zwar unangeleint laufen gelassen werden, allerdings nur, wenn eine wiederum geeignete Person durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.
Der Hund muss also jederzeit unter der Kontrolle der Hundebesitzerin oder des -besitzers stehen und einem entsprechenden Ruf zuverlässig folgen. In Waldgebieten sind darüber hinaus die Vorschriften des Landeswaldgesetzes und des Landesjagdgesetzes zu beachten.
Auf einen Nenner gebracht gilt im gesamten Stadtgebiet: Ein Hund darf weder Menschen noch Tiere gefährden. Gerade in einer zunehmend verdichteten und urbanisierten Gesellschaft ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden wichtig. Die Leinenpflicht ist daher kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber Hunden oder deren Halterinnen und Haltern. Sie ist vielmehr ein notwendiges Instrument für ein geordnetes und respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum.
Im digitalen Stadtplan der Stadt, können sich Interessierte im Themenbaum die Leinenpflicht im Stadtgebiet grafisch anzeigen lassen. Bei Fragen zur Leinenpflicht hilft das Bürgeramt, Abteilung Allgemeines Polizeiwesen, per E-Mail gerne weiter.