Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat den neuen Mietspiegel 2024 beschlossen. Dieser tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft und bleibt bis zum 30. November 2026 gültig.
Seit 2011 stellt die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern einen qualifizierten Mietspiegel zur Verfügung, der eine zuverlässige Grundlage für die Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten bietet. Der Mietspiegel 2024 basiert auf einer Indexfortschreibung des Mietspiegels 2022 gemäß § 558d Abs. 2 BGB. Die Indexwerte des Statistischen Bundesamts zur Lebenshaltung privater Haushalte dienen dabei als Berechnungsgrundlage.
Der Mietspiegel bietet eine detaillierte Übersicht über die Mietpreise im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Ortschaften, und berücksichtigt Kriterien wie Art, Größe, Ausstattung und Lage der Wohnungen. Er richtet sich an Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter und unterstützt sie dabei, sich im Mietmarkt von Villingen-Schwenningen besser zu orientieren.
Der Mietspiegel 2024 kann online hier eingesehen werden, wo auch die ortsübliche Vergleichsmiete für die eigene Wohnung berechnet werden kann. Eine PDF-Version steht auf der Webseite der Stadt unter zum Download bereit. Zusätzlich ist der Mietspiegel auf Anfrage auch in gedruckter Form erhältlich.
Mit der Veröffentlichung des Mietspiegels 2024 unterstreicht die Stadt Villingen-Schwenningen ihr Engagement für Transparenz auf dem Mietmarkt und fördert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.
Für Rückfragen zum Mietspiegel der Stadt Villingen-Schwenningen steht die kommunale Statistikstelle im Stadtplanungsamt zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können die Statistikstelle telefonisch unter der Nummer 07720/82-2812 erreichen. Alternativ können Anfragen auch per E-Mail an mietspiegel-vs@~@villingen-schwenningen.de gesendet werden.