KIKRiPP soll aus der Bedarfsplanung genommen werden

Im Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales wurde beschlossen, dass die KIKRiPP als freier Träger aus der kommunalen Bedarfsplanung genommen werden soll. Hintergrund ist unter anderem, dass es bei dieser Trägerin in den vergangenen Jahren zu erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Betriebskosten gekommen ist. 

Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg, welches im Eilverfahren entschieden hat, dass die Abrechnungen in größerem Umfang rechnerisch unrichtig waren, sieht sich die Stadt in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Stadt hat deshalb bereits den Vertrag über eine hundertprozentige Bezuschussung der Betriebskosten gekündigt.

Der Betrieb der KIKRiPP wird weiter über Zuweisungen aus Landesmitteln, sogenannten FAG-Mitteln, entsprechend finanziell bezuschusst. Für die KIKRiPP heißt die Herausnahme aus der Bedarfsplanung vor allem, dass sie sich nicht mehr an die Vorgaben der städtischen Rahmenbedingungen in der Form halten muss und sowohl Kinder auch über VS hinaus aufnehmen und das Gebührenmodell nach eigenem Ermessen und wirtschaftlichen Interessen gestalten kann.

Die Stadt hat der Trägerin Gelegenheit gegeben, vor Erlass eines entsprechenden Bescheids hierzu Stellung zu nehmen.

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