Die Ausländerbehörde und das Standesamt der Stadt Villingen-Schwenningen stellen ihren Kundenverkehr künftig vollständig auf eine Terminvergabe um. Ziel dieser Maßnahme ist es, Wartezeiten grundsätzlich zu minimieren und den Aufenthalt für die Bürgerinnen und Bürger in den Behörden zu verkürzen.
Ab dem 1. April 2026 sind persönliche Vorsprachen in beiden Dienststellen daher nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besucherinnen und Besucher ohne Termin können ab diesem Zeitpunkt außer in besonderen Einzelfällen nicht mehr bedient werden.
Hintergrund der Entscheidung sind die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegenen Vorsprachen sowohl in der städtischen Ausländerbehörde als auch im Standesamt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die wachsende Einwohnerzahl der Stadt. Mit der steigenden Bevölkerung nehmen auch die Kontakte der Bürgerinnen und Bürger mit den Behörden zu. In der Folge kam es bislang teilweise zu längeren Wartezeiten, insbesondere für Personen, die ohne Termin vorsprachen. Diese mussten häufig warten, bis die zuständige Sachbearbeitung zunächst einen bereits vereinbarten Termin wahrgenommen hatte.
Mit der Umstellung auf ein reines Terminmodell folgen die Ausländerbehörde und das Standesamt einem bundesweiten Trend. Gerade bei vielen Ausländerbehörden haben sich solche Systeme bereits als Standard etabliert. Die dort gesammelten Erfahrungen zeigen, dass eine Terminvergabe für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung von Vorteil ist.
Die Besucherinnen und Besucher profitieren von einer schnelleren Bedienung sowie einer verlässlichen und planbaren Beratung in der Behörde. Gleichzeitig ermöglicht das Terminmodell den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich gezielt auf Gespräche vorzubereiten und Anliegen effizienter zu bearbeiten.
Ein zusätzlicher Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger besteht darin, dass Termine nicht mehr ausschließlich zu festen Öffnungszeiten vereinbart werden müssen. Stattdessen können sie flexibel und unabhängig von den bisherigen Besuchszeiten gebucht werden.
Neben der persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung bleiben die Ausländerbehörde und das Standesamt weiterhin jederzeit für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Am einfachsten erfolgt die Kontaktaufnahme per E-Mail, über auslaenderwesen@~@villingen-schwenningen.de oder über standesamt@~@villingen-schwenningen.de, oder alternativ auch per Post. Darüber hinaus stehen auf der städtischen Internetseite verschiedene Onlineformulare zur Verfügung – beispielsweise für die Beantragung von Aufenthaltstiteln, die Anforderung von Geburts- und Sterbeurkunden sowie für die Übermittlung von Dokumenten und Nachweisen.
