Kinder- und Jugendbeteiligung

Du möchtest dich in VS einbringen und deine Stadt mitgestalten? Durch die Kinder- und Jugendbeteiligung Villingen-Schwenningen im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport hast du dazu einige unterschiedliche Möglichkeiten.
Über aktuelle Termine wirst du unter anderem hier auf der Seite, über die städtischen Social Media Kanäle und über die Presse informiert.

    Deine Stimme zählt!

    Am 09. Juni ist es soweit, die Kommunal- und Europawahl steht an. Für viele Wahlberechtigte ab 16 Jahren ist es die erste Möglichkeit an einer Wahl teilzunehmen. Um jungen Erstwählern und politisch Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über die anstehenden Wahlen, demokratiefeindlichen Haltungen sowie Möglichkeiten für Jugendbeteiligung in Villingen-Schwenningen zu informieren, veranstaltet das Jugendhaus K3 am Dienstag, den 07.Mai 2024 von 14.00 – 18.00Uhr die Informationsveranstaltung 'Deine Stimme zählt!'.

    Das Jugendhaus K3 sowie die Fachstelle der Kinder- und Jugendbeteiligung im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport bieten zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sowie dem Fachbereich 'Demokratie vor Ort' der Jugendstiftung Baden-Württemberg und dem Jugendgemeinderat Villingen-Schwenningen ein umfangreiches Programm sowie 'Pizza4free' für alle jungen Interessierten an.

    Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

    • Melde dich bei mir und sag mir, was für Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung du für Villingen-Schwenningen hast.

    Die Fachstelle ist für alle Themen und Projekte rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in VS da. Die Kontaktdaten findest du hier auf der Seite in den Infokästen.

      Kinder- und Jugendbeteiligung, was steckt dahinter?

      ... dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben. Sie können ihre Ideen einbringen und ihre Meinung wird angehört. Das kann auf verschiedene Arten passieren, zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat oder durch Projekte zur Beteiligung.
      In Baden-Württemberg soll es solche Möglichkeiten zur Beteiligung für Kinder geben und es muss sie für Jugendliche geben, siehe "Gesetzliche Grundlage: § 41a".

       

      In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 ein neues Gesetz: §41a der Gemeindeordnung. Es gibt vor: Kinder sollen und Jugendliche müssen an Entscheidungen in Kommunen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.

      (1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

      Den ganzen Gesetzestext des § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg findest du hier.

      Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung findest du zum Beispiel auf den Internetseiten der

      Hausanschrift

      Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
      Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

      Rietstraße 8
      78050 Villingen-Schwenningen

      Postanschrift

      Postfach 12 60
      78002 Villingen-Schwenningen

      07721 / 82-2180

      0176 / 15151025

      07721 / 82-1357

      jugendbeteiligung@~@villingen-schwenningen.de

      Öffnungszeiten

      Montag – Donnerstag

      08.30 – 11.30 Uhr
      14.00 – 16.00 Uhr

      Freitag

      08.30 – 12.00 Uhr

      Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

      Ansprechpartner

      Simon Höge