
Anschlussunterbringung

Die Stadt Villingen-Schwenningen ist zur Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet und errichtet deshalb aktuell die erste Anschlussunterbringung in der Bussardstraße im Stadtbezirk Villingen.
Seit Oktober 2022 hat die Stadt Villingen-Schwenningen einen Gebäudeteil des ehemaligen Heilig-Geist-Spitals zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen vom Landkreis angemietet. Der Landkreis hat seinerseits das gesamte Gebäude des ehemaligen Heilig-Geist-Spitals (HGS) angemietet und betreibt dort eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen, die dann zum Teil später der Stadt VS zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden. Die Mietzeit im Heilig-Geist-Spital im Rahmen der Anschlussunterbringung ist begrenzt, um den Zugewanderten eine rasche Integration in die Stadtgesellschaft durch Wohnungsannahme auf dem freien Wohnungsmarkt zu ermöglichen
Stand 31.12.2024 sind 97 Ukrainerinnen und Ukrainer im Heilig-Geist-Spital untergebracht, die in anderen Wohnraum in VS vermittelt werden müssen. Zur Erfüllung der Ukraine-Quote (gem. Landratsamt Stand 31.12.2024) muss die Stadt derzeit weitere 166 Personen (Ukrainer) aufnehmen.
Die Modulanlagen:
Die zweistöckige Modulanlage, die jüngst in der Bussardstraße installiert wurde, verfügt über 56 Zimmer und kann somit 81 Personen aufnehmen. Neben den Wohneinheiten, in denen sowohl Einzelpersonen als auch Familien unterkommen können, verfügt die Unterkunft über Aufenthalts-, Sanitär-, Ess- und Küchenräume. Die Fertigstellung und Übergabe ist für die KW 25/2025 vorgesehen.
Es ist aktuell davon auszugehen, dass ab Juni 2025 der Bezug der Unterkunft möglich sein wird.
Betreuung:
Um die Sammelunterkunft als Anschlussunterbringung mit bis zu 81 Plätzen ordnungsgemäß betreiben zu können, bedarf es einer Mindest-Personalausstattung. Die Verwaltung orientiert sich dabei an den bisherigen Erfahrungen des Landratsamts in den Gemeinschaftsunterkünften. Für den technischen Betrieb, die Gebäudebewirtschaftung sowie die Zuteilung der Räume einschl. der Bearbeitung der Mietverträge / Gebührenbescheide wurden bereits vom Gemeinderat 2 Stellen genehmigt (1x Verwaltung, 1x Hausmeister).
Da die Unterkunft im ehem. Heilig-Geist-Spital noch bis mindestens 30.06.2026 parallel weiterbetrieben wird ergeben sich für die Bewohner Sprechzeiten vor Ort wie folgt:
- Montag- und Mittwochvormittag: 2 Mitarbeiter/innen Haus- und Mietverwaltung in der Bussardstraße
- Dienstag- und Donnerstagvormittag: 2 Mitarbeiter/innen Haus- und Mietverwaltung vor Ort im ehem. Heilig-Geist-Spital Schertlestraße
Zum 01.04.2025 wurde die Koordinierungsstelle Anschlussunterbringung mit einem Mitarbeiter besetzt. Der Stelleninhaber ist für Anschlussunterbringung Heilig Geist-Spital sowie auch für die Bussardstraße zuständig. Das Integrationsmanagement steht allen Bewohnern der städtischen Anschlussunterbringungen sowie allen anderen Bürgern mit Migrationshintergrund als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben der Erstberatung vor Ort finden alle weiteren Beratungsgespräche in der Dienststelle in der Josefsgasse 7 statt. Kontakt und weitere Infos gibt es hier.
Statistische Daten zu geflüchteten Menschen in VS
1. Anzahl Personen und Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte in Zuständigkeit des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis als untere Aufnahmebehörde:
- Alleenstraße: 82
- Sturmbühlstraße: 130
- Heilig-Geist-Spital: 175 (davon 109 Ukrainer)
2. Anzahl Personen in städtischer Anschlussunterkunft
- Heilig-Geist-Spital: 102
3. Gesamtanzahl in VS:
- Ukraine: 1.545 (Stand: 30.11.2024 Ausländerzentralregister)
- Asylbewerber: 398 (Stand: 30.11.2024 Ausländerzentralregister)
4. Anzahl Kinder in Kindertagesstätten:
- Kinder aus der Ukraine: 51
- Kinder aus Syrien: 122
5. Kinder und Jugendliche in Schulen:
- 389 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit VKL (Vorbereitungsklassen) –Status, davon156 SuS Geflüchtete aus der Ukraine (Stand: 12/2024)
- Berufsschulen: 86 SuS aus der Ukraine
6. Aufnahme von tatsächlichen Flüchtlingen:
- davon Ukraine: seit Kriegsbeginn 1.861
- Asylbewerber: 129 in 2024
7. Quoten Aufnahmeverpflichtung Stand zum 31.12.2024:
- 166 UkrainerInnen müssen noch aufgenommen werden
- Es gibt noch ein Guthaben von 99 Asylbewerbern, anschließend muss die Stadt Villingen-Schwenningen wieder aktiv Asylbewerber aufnehmen und unterbringen.
Die Stadt Villingen-Schwenningen muss derzeit 40,7 % Kreisanteil des Zustroms an Geflüchteten im Schwarzwald-Baar-Kreis im Rahmen der Quotenerfüllung in die Anschlussunterbringung aufnehmen.
Seit 2020 hat sich die Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen wie folgt entwickelt:
Jahr | aus Vorjahr | Soll | Ist | Aufnahmeverpflichtung |
2020 | 414 | 53 | 23 | 384 |
2021 | 384 | 60 | 9 | 333 |
2022 | 333 | 115 | 58 | 276 |
2023 | 276 | 187 | 71 | 160 |
2024 | 160 | 186 | 130 | 104 |
2025 | 104 |
Um die Ukraine-Quote zu erfüllen, muss die Stadt Villingen-Schwenningen aktuell noch 115 Personen aufnehmen. Folgend eine Übersicht der Entwicklung seit dem Jahr 2022:
Stand | Bevölkerung | Kreisanteil in % | Ist | Ist bereinigt | Soll | Differenz |
Apr 22 | 85 877 | 40,3% | 625 | 608 | 741 | -116 |
Jan 23 | 85 877 | 40,3% | 1276 | 1089 | 1275 | -186 |
Jan 24 | 85 877 | 40,3% | 1623 | 1497 | 1687 | -190 |
Jan 25 | 88 526 | 40,6% | 1861 | 1764 | 1930 | -166 |
Feb 25 | 89 145 | 40,7% | 1944 | 1862 | 1977 | -115 |
Im Laufe des Jahreswechsels von 2024/2025 hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Bevölkerungszahl von Villingen-Schwenningen angepasst. Daher hat sich auch der aufzunehmen Kreisanteil verändert. Mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt in VS, in dem bezahlbarer Wohnraum sehr knapp ist, bedarf es deshalb einer von der Stadt bereit gestellten Anschlussunterkunft, um die Aufnahmeverpflichtung erfüllen zu können. Dabei ist zu bedenken, dass neben der Ukraine-Quote auch die Asylbewerber-Quote erfüllt werden muss.
Bisher umfasst der gemeinderätliche Beschluss für die künftige Nutzung des neuen Standorts Bussardstraße ausschließlich die Gruppe der aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Aus Sicht des Fachamts sollte die Zielgruppe auch auf Asylbewerber erweitert werden, um der städtischen Aufnahmeverpflichtung für die Anschlussunterbringung für alle Geflüchteten-Gruppen nachkommen zu können.
Die Pläne


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Amt für Jugend, Bildung, Integration
und Sport
Abteilung Jugendarbeit, Sport und Integration
Hauptbüro
Josefsgasse 7
78050 Villingen-Schwenningen
Außenbüro Stadtbezirk Schwenningen
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2. Stock, Raum 304
78054 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
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Dienstag | 08.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr |
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