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Engagierte aufgepasst: Neues Programm der Ehrenamtsakademie ist online!


Die Ehrenamtsakademie bietet ab März wieder neue Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote für Engagierte in VS an.

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 Gütesiegel Kinderschutz

Zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes

Um den Kinder- und Jugendschutz in Vereinen, Verbänden und kirchlichen Einrichtungen stärker in den Vordergrund zu stellen und die Umsetzung der Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII zu forcieren, hat das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport ein Gütesiegel entwickelt, das an freie Träger in Villingen-Schwenningen vergeben wird, die sich im besonderen Maße im Bereich Kinder- und Jugendschutz auszeichnen.

Das Gütesiegel kann keinen absoluten Schutz gegen Missbrauch gewährleisten, jedoch soll durch die Vergabe des Gütesiegels diesem wichtigen Thema eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in die alltägliche Kinder- und Jugendarbeit integriert sowie zu mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche beigetragen werden.

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen

Für den Erhalt des Gütesiegels müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Abschluss der Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport der Stadt Villingen-Schwenningen. Bei rechtlich unselbständigen Mitgliedsorganisationen oder Untergliederungen muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Sicherstellungsvereinbarung mit der Gesamtorganisation abgeschlossen werden kann. Falls dies nicht durchführbar ist, wird eine Ausnahmeregelung getroffen.
  • Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen durch die regelmäßige Prüfung und Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen.
  • Erstellung und Umsetzung eines auf den freien Träger abgestimmten Präventions- und Schutzkonzeptes.
  • Die Verpflichtungen der Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII müssen in der Satzung verankert werden. Sofern keine Satzung vorhanden ist bzw. keine Änderungen in der Satzung vorgenommen werden können, muss eine schriftliche Begründung vorgelegt werden. Das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport überprüft dann die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.
  • Benennung von mindestens einer hauptverantwortlichen Person zum Thema Kinderschutz und § 72a SGB VIII.
  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen sich in besonderer Weise mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen (Teilnahme an vereins- oder verbandsinternen sowie externen Schulungen).
  • Der Kinderschutz muss in der Jahreshauptversammlung (oder einem ähnlichen Gremium) thematisiert und protokolliert werden.

Das Gütesiegel ist 5 Jahre gültig. Für dessen Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Unterschriebene Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII oder eine schriftliche Begründung, sofern ein Abschluss der Sicherstellungsvereinbarung nicht möglich ist. Das Jugendamt überprüft dann die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.
  • Kopie des ausgefüllten Dokumentationsblatts bezüglich der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse der betroffenen Jugendleiter*innen
  • Liste mit allen Gruppen, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben
  • Präventions- und Schutzkonzept des freien Trägers
  • Satzung des freien Trägers (oder eine schriftliche Begründung, sofern die Satzung nicht vorhanden oder nicht geändert werden kann). Die Verpflichtungen der Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII müssen in der Satzung verankert werden.
  • Kontaktdaten der hauptverantwortlichen Person (mindestens eine hauptverantwortliche Person zum Thema Kinderschutz und § 72a SGB VIII muss benannt werden).
  • Bestätigung der Teilnahme an einer vereins-/verbandsinternen oder externen Schulung
  • Auszug aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung (oder einem ähnlichen Gremium)

Die erforderlichen Unterlagen sind vollständig bei der Fachstelle Ehrenamt im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport einzureichen. Kontakt- und Adressdaten können der Infobox auf der linken Seite entnommen werden.

Sie haben Interesse am Gütesiegel Kinderschutz?

Sie bzw. Ihr Verein/Verband interessiert sich für das Gütesiegel Kinderschutz oder Sie haben Fragen zum genauen Vorgehen?

Dann wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Ehrenamt. Wir stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zu Seite und informieren Sie ausführlich.

Wir freuen uns über jeden Verein, Verband oder Engagierte, die sich für das Thema Kinder- und Jugendschutz stark machen und sich für das Gütesiegel Kinderschutz interessieren!