Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Stadterneuerung
Stadterneuerung bezeichnet zunächst den ständigen Prozess der baulichen Erneuerung und Modernisierung der Stadt, der durch private und öffentliche Bauherren vollzogen wird.
Im engeren Sinne wird unter dem Begriff 'Stadterneuerung' aber die öffentliche Steuerung und Koordination sowie finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, der Bauvorbereitung, der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Umstrukturierung in einen gebietlichen Zusammenhang verstanden.
Sanierungsgebiete
Zur Durchführung dieser 'Stadterneuerungsmaßnahmen' oder 'Sanierungsgebiete' erlässt die Stadt eine entsprechende Satzung und beantragt Fördermittel des Landes bzw. des Bundes, die auch Privaten zugute kommen können.
Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist das Vorhandensein städtebaulicher und gebietlicher Missstände, Mängel auf einzelnen Grundstücken reichen zur Festlegung eines Sanierungsgebietes nicht aus. Die Sanierungsgebiete haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 9 Jahren.
In der Stadt Villingen-Schwenningen sind derzeit vier Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, für ein weiteres Gebiete werden vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche Festlegung durchgeführt:
- Neuabgrenzung Sanierungsgebiet 'Marktplatz' nebst Ersatzgebiet 'Feuerwehr' und Ergänzungsgebiet 'Bahnhof / Neckarhalle' im Stadtbezirk Schwenningen
- Sanierungsgebiet 'Industrieflächen ehemalige Sabawerke' im Stadtbezirk Villingen
- Sanierungsgebiet 'Färberstraße / Münsterplatz' im Stadtbezirk Villingen
- Sanierungsgebiet 'Mangin' im Stadtbezirk Villingen
Übersichtsplan Sanierungsgebiete Villingen-Schwenningen (PDF; 5,98 MB)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Als öffentliches Förderprogramm für die kleineren Ortschaften steht grundsätzlich das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Ziel dieses Förderprogramms ist es, im ländlichen Raum die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Förderfähig sind insbesondere Projekte und Maßnahmen aus den Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen, die zu einer Stärkung der Ortskerne und zur Innenverdichtung beitragen.
Kontakt
Amt für Stadtentwicklung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2821
Telefax 07720 / 82-2837
E-Mail: ste@villingen-schwenningen.de
Amtsleiter:
Henning Keune