Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Bauleitplanung
Der Begriff 'Bauleitplanung' beinhaltet die vorausschauende Ordnung der städtebaulichen Entwicklung durch Regelungen zur baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke. Villingen-Schwenningen steht damit ein planungsrechtliches Instrument zur Verfügung, um für Teilbereiche der Stadt in eigener Planungshoheit die zukünftigen Nutzungen vorzubereiten und festzulegen.
Die Bauleitplanung ist zweistufig angelegt: Es wird unterschieden zwischen vorbereitenden Bauleitplänen (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplan). Das Verfahren und die Rechtsgrundlagen sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
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