Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Übertragung von Bauvorhaben in die Örtlichkeit
Um die genauen Vorgaben der Baugenehmigung zu erfüllen, bedarf es einer Übertragung des genehmigten Bauvorhabens vor Baubeginn in die Örtlichkeit, damit die Ausdehnung des Projekts, die Höhenlage, die Lage und somit die Grenzabstände eingehalten werden.
Die Übertragung geschieht in zwei Arbeitsschritten. Zuerst werden die Eckpunkte des Projekts in der Örtlichkeit mit Pflöcken markiert und eine Höhenmarke an einem geeigneten Punktträger angebracht.
Jetzt kann der Bauunternehmer die Baugrube ausheben.
Danach wird vom Bauunternehmer ein sogenanntes Schnurgerüst um die Baugrube herum gestellt, auf dem dann sehr genau die Richtungen des Projektumrisses markiert werden.
Über diese Arbeit wird eine sogennannte Absteckbescheinigung ausgestellt und dem Amt für Stadtentwickllung Abteilung Baurecht zugeleitet. Die Baurechtsbehörde ist somit informiert, daß die Vorgaben in der Baugenehmigung erfüllt sind.
Kontakt
Städtisches Vermessungsamt
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2861
Telefax 07720 / 82-2877
E-Mail: staedtisches. vermessungsamt@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:30 - 11:30 Uhr
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:15 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sachgebietsleiter:
Jürgen Kreutter
Telefon 07720 / 82-2871
E-Mail: juergen.kreutter@villingen-schwenningen.de